Die teilmöblierte Vermietung wird bei Vermietern zunehmend beliebter, da sie für Mieter attraktiv ist und Vermietern die Möglichkeit bietet, durch einen Zuschlag eine höhere Gesamtmiete zu erzielen. Doch welche Möbel eignen sich für die Teilmöblierung und wie berechnet man die Miete für Möbel richtig? Welche Modelle dafür üblich sind und wie Sie den Zuschlag transparent und rechtssicher gestalten können:

Miete für Möbel – diese Möbel sind sinnvoll
Angebohrte Fliesen, unschön verspachtelte Dübellöcher – spätestens wenn ein Mieter auszieht droht hier Ungemach. Zum einen kann man von Mietern heutzutage nicht mehr erwarten, dass sie fachgerecht mit Akkuschraubern und Farbeimern fremdes Wohneigentum renovieren. Zum anderen ist es oft sinnvoller, eine Wohnung teilmöbliert zu vermieten:
- Einmal sauber montiert, halten Vorhangschienen, Deckenleuchten und Garderobenpaneele, Spiegelschränke im Bad viele Jahre und ersparen dem Mieter unnötiges Rumbohren,
- Eine Einbauküche erhöht die Attraktivität der Wohnung und Vermieter finden oft schneller einen soliden Mieter
- Bei der Montage von Sonnenschutz wie Markisen oder Rollos oder dem Anschluss einer Waschmaschine kann der Vermieter ebenfalls sicherstellen, dass diese Gegenstände ordentlich montiert und angeschlossen werden.
- Auch das Thema Sicherheit gewinnt an Bedeutung: Zusätzlicher Einbruchschutz wird geschätzt und hebt die Attraktivität einer Mietwohnung.
Fazit: wer teilmöbliert vermietet, erhöht sowohl die Attraktivität seiner Mietwohnung und profitiert zudem auch von Möblierungszuschlägen.
Teilmöbliert vermieten: zwei bewährte Modelle
Bei der Vermietung möblierter oder teil-möblierter Wohnungen haben sich zwei Berechnungsmodelle etabliert: das Berliner Modell und das Hamburger Modell. Beide bieten nachvollziehbare Richtlinien, um die angemessene Miete für Möbel zu bestimmen.
Berliner Modell
Das Berliner Modell basiert auf einer linearen Abschreibung über 10 Jahre und rechnet mit einem monatlichen Zuschlag von 2 % des jeweiligen Zeitwerts der Möbel. Der Zeitwert entspricht bei neuen Möbeln dem Neuwert und reduziert sich jährlich entsprechend der Nutzungsdauer. Der Zins von 2% berücksichtigt sowohl die Abnutzung als auch eine angenommene Kapitalverzinsung. Die Zinshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern basiert auf gerichtlichen Entscheidungen und praxisüblichen Annahmen:
(Anschaffungskosten / 10 Jahre) × (10 – Nutzungsjahre) × 0,02 = monatlicher Möblierungszuschlag
Hamburger Modell
Im Hamburger Modell werden Anschaffungskosten der Möbel über deren Nutzungsdauer abgeschrieben und zusätzlich mit einem Zinssatz (oftmals rund 12 %) verzinst. Dabei gilt eine jährliche Abschreibung zwischen 10 % und 15 %.
Miete für Möbel berechnen – Musterberechnungen
In unserem Beispiel rechnen wir jetzt den Mietansatz für eine Einbauküche und für eine Deckenbeleuchtung jeweils nach dem Berliner Modell und nach dem Hamburger Modell. Im ersten Fall gehen wir von neuen Möbeln aus, im zweiten Fall rechnen wir mit gebrauchten Möbeln:
Miete für neuwertige Möbel
- Einbauküche: Anschaffungspreis 9.500 Euro
- Deckenbeleuchtung (inkl. Installation): Anschaffungspreis 1.300 Euro
Berliner Modell:
- Einbauküche: 9.500 Euro × 0,02 = 190 Euro monatlich
- Deckenbeleuchtung: 1.300 Euro × 0,02 = 26 Euro monatlich
- Gesamtzuschlag: 216 Euro monatlich
Hamburger Modell:
- Einbauküche: 9.500 Euro × (0,10 Abschreibung + 0,12 Verzinsung) = 2.090 Euro jährlich bzw. ca. 174 Euro monatlich
- Deckenbeleuchtung: 1.300 Euro × (0,10 + 0,12) = 286 Euro jährlich bzw. ca. 24 Euro monatlich
- Gesamtzuschlag: ca. 198 Euro monatlich
Miete für gebrauchte Möbel berechnen
In unserem Beispiel sind die Möbel 4 Jahre alt. Nach vier Jahren Nutzung reduziert sich der Zeitwert entsprechend:
Berliner Modell:
- Einbauküche:
- Restwert: 9.500 Euro ÷ 10 × (10 – 4) = 5.700 Euro
- Monatlicher Zuschlag: 5.700 Euro × 0,02 = 114 Euro
- Deckenbeleuchtung:
- Restwert: 1.300 Euro ÷ 10 × (10 – 4) = 780 Euro
- Monatlicher Zuschlag: 780 Euro × 0,02 = 15,60 Euro
- Gesamtzuschlag: 129,60 Euro monatlich
Hamburger Modell: Hier erfolgt jährlich eine Abschreibung von 10 % (950 Euro bei der Küche, 130 Euro bei der Beleuchtung), nach 4 Jahren verbleiben ca. 60 % Restwert.
- Einbauküche:
- Restwert nach 4 Jahren: 5.700 Euro
- 5.700 Euro × 0,22 (0,10 Abschreibung + 0,12 Verzinsung) = 1.254 Euro jährlich bzw. ca. 104,50 Euro monatlich
- Deckenbeleuchtung:
- Restwert: 780 Euro
- 780 Euro × 0,22 = 171,60 Euro jährlich bzw. ca. 14,30 Euro monatlich
- Gesamtzuschlag: ca. 118,80 Euro monatlich
Was sonst noch bei einer Teilmöblierung zu beachten ist
- Vertragliche Vereinbarungen: Vermieter sollten alle möblierten Gegenstände und die entsprechenden Zuschläge explizit im Mietvertrag festhalten, damit bei einem späteren Auszug beide Mietparteien nachvollziehen können, welche Möbel in der Wohnung bleiben.
- Instandhaltungspflichten: Vermieter sind in der Regel für die Instandhaltung der bereitgestellten Möbel verantwortlich. Kleinreparaturklauseln können jedoch bestimmte kleinere Reparaturen auf den Mieter übertragen. Auch das ist im Mietvertrag anzugeben.
- Steuerliche Aspekte: Einbauküchen und andere Möbel können über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was steuerliche Vorteile für den Vermieter mit sich bringt.
- Mieterauswahl – der erhöhte Mietwert der Wohnung erspart dem Vermieter jedoch nicht eine sorgfältige Mieterauswahl. Vermieter sind gut beraten, auf eine aussagekräftige Mieterselbstauskunft und eine persönliche Mietervorstellung nicht zu verzichten.
Fazit
Teilmöbliert vermieten bietet attraktive Vorteile – für Mieter und Vermieter. Die Berechnung des Möblierungszuschlags nach den bewährten Modellen schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. Achten Sie auf klare und nachvollziehbare Vereinbarungen. Dadurch ebnen Sie den Weg für gut und reibungslos funktionierende Mietverhältnisse.
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