Seniorenwohnen

Überblick Seniorenwohnen: von altersgerecht, barrierefrei über betreut bis zur Pflege

Seniorenwohnen - Orientierung und Angebote bei wohnung-jetzt.de, Bild zeigt ältere Dame in Rollstuhl in Wohnzimmer

altersgerechte Wohnung – gut zu wissen:

Die altersgerechte Wohnung ist begrifflich weder fest definiert, noch eindeutig beschrieben. Damit kann im Prinzip jeder werben. Sofern jedoch die Eigenschaft barrierefrei im Zusammenhang mit einer altersgerechten Wohnung auftaucht, ändert sich der Sachverhalt. Denn Barrierefreiheit ist eine feststehende Eigenschaft, die durch die DIN-Norm klar geregelt ist. Sehen Sie dazu den folgenden Abschnitt. Keine DIN-Norm aber meistens auch ausreichend ist es, wenn eine Wohnung barrierearm gebaut ist.

Letztendlich geht es beim altersgerechten Wohnen hauptsächlich um diese Kriterien:

  • Lage und Anbindung der Wohnung an Nahversorger und Infrastruktur: Wenn die Apotheke, der Arzt, der Bäcker, Metzger und der Supermarkt fußläufig erreichbar sind, ist dies ein Vorteil. Moderne Supermärkte und Arztpraxen sind zum Teil schon barrierefrei gestaltet, sodass sie für Menschen mit Gehbehinderungen leichter zugänglich sind.
  • Ausstattung und Eigenschaft der Immobilie: Ist die Immobilie barrierefrei, kann sie auch von Menschen im Rollstuhl problemlos genutzt werden. Da die „Barrierefreiheit“ eine genormte bauliche Eigenschaft ist, findet man stattdessen oft Begriffe wie „barrierearm“ oder „schwellenarm“ in den Baubeschreibungen. Während die Barrierefreiheit für ein komplettes Haus einschließlich seiner Zuwegungen gilt und demzufolge am teuersten in der Herstellung ist, sind barrierearme Gebäude für gehbeeinträchtigte Personen ebenfalls problemlos zu bewältigen, Rollstuhlfahrer können sich hier jedoch nicht überall bewegen. Doch auch schwellenarme Gebäude können seniorengerecht sein, wenn kurze Wege, ein solides Sicherheitskonzept und möglichst viel Helligkeit und Licht vorhanden sind, was ebenfalls ein altersfreundliches Wohnen ermöglicht.
  • Betreuungsangebote für ältere Menschen: dazu gehören z.B. der Anschluss an ein Notrufsystem, eine Hausdame oder ein Concierge-Service, ein Mittagstisch und Unterhaltungsangebote, die auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind. Oft wird beim „betreuten Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ eine monatliche Service-Pauschale erhoben, die in den Nebenkosten für die Miete mitenthalten ist.

Fazit: altersgerecht kann vieles sein. Man sollte daher die wesentlichen Kriterien abfragen, wie sie vorangehend genannt und nachfolgend noch weiter detailliert beschrieben werden.

Die barrierefreie Wohnung

Als altersgerecht werden seltener barrierefreie Wohnungen und häufiger schwellenarme Wohnungen angeboten. Die Eigenschaft barrierefrei ist durch die DIN geregelt und schreibt dem Bauträger vor, welche Eigenschaften die Immobilie aufzuweisen hat, damit sie mit der Eigenschaft barrierefrei beworben werden darf:

  • Ebenerdiger, schwellenfreier Zugang zum Gebäude,
  • Rollstuhlgerechter Lift im Haus; Lift vom Keller bis unters Dach,
  • Ebenerdiger, schwellenfreier Zugang zur Wohnung und zum Keller
  • Barriere freies Bad mit bodengleicher Dusche
  • Einhaltung von Mindestabständen bei Badarmaturen
  • Rollstuhlgerechte Türen, Drückergarnituren und Lichtschalter
  • Geländer in Fluren und Treppenhäusern

Eine barrierefreie Immobilie zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl von Menschen mit Behinderung, als auch von Menschen ohne Behinderung gleichermaßen genutzt werden kann.

Fazit: eine barrierefreie Wohnung verfügt über eine Reihe besonderer baulicher Eigenschaften. Sie beinhaltet jedoch kein spezifisches Betreuungsangebot.

Seniorenwohnen mit oder ohne Betreuung

Im betreuten Wohnen (inzwischen wird dafür häufiger der Begriff Service-Wohnen oder wohnen mit Service verwendet) geht es speziell um Betreuungsangebote, die für die Bedürfnisse älterer Menschen entwickelt wurden. Dieses Betreuungsangebot wird meist in Form einer monatlichen Pauschale zusätzlich zur Miete berechnet. Für das betreute Wohnen gibt es keine staatliche Regulierung und daher keine einheitlichen Regelungen zu den angebotenen Leistungen. Es lohnt sich für Interessenten daher stets, verschiedene Angebote zu vergleichen und falls möglich auch die Bewohner zu befragen, wie zufrieden sie mit dem Betreuungsangebot sind.

Als Mindeststandard beim betreuten Wohnen gelten die folgenden Leistungen:

  • 24-Stunden Notrufsystem: jede Wohnung hat sowohl einen festen, als auch mehrere flexible Anschlüsse für das Notrufsystem. Der Bewohner kann z.B. über ein Armband am Handgelenk den Notruf auslösen, ebenfalls dazu eine Schnur im Bad im Bereich der Dusche bedienen und zusätzlich über das Telefon durch eine Kurzwahl.
  • Wichtig ist, dass zum einen der Notruf gut funktioniert und die Einsatzkräfte schnell verfügbar sind, als auch die Bedienung des Systems möglichst einfach zu handhaben sind. Gerät der Bewohner in eine Notlage, betätigt er den Notruf und erfährt innerhalb eines definierten Zeitraums Hilfe durch den angeschlossenen Notdienst.
    Häufig werden die Dienste von gemeinnützigen oder kirchlichen Trägern wie dem Roten Kreuz, der Diakonie, den Johannitern oder von privaten Gesellschaften angeboten.
  • Persönlicher Ansprechpartner oder Hausdame, die möglichst zu festen und geregelten Zeiten im Haus ein Büro besetzen und als Ansprechpartner für die Bewohner dienen. Sie organisieren Kaffeenachmittage, Leseabende, kleinere Ausflüge, Singstunden und Gymnastik. Ebenfalls vermitteln sie kleine Helfer für den Alltag, übernehmen kleine Dienste und unterstützen beim Einkaufen, bei der Betreuung von Haustieren, der Auswahl von Putzhilfen, Essen auf Rädern und dergleichen. Sie übernehmen jedoch keinerlei medizinische Betreuung. In manchen Angeboten wird in dem Zusammenhang auch von einem Concierge-Service gesprochen.

Fazit: Im Bereich des betreuten Wohnens wird eine Standard-Dienstleistung wie der Notruf in Verbindung mit einem Hauspersonal als Betreuungspauschale angeboten. Darüber hinausgehende Dienstleistungen wie z.B. Essen auf Rädern, Verpflegung von Haustieren oder Botengänge sind manchmal inkludiert, oft werden sie jedoch separat berechnet, sofern sie im Leistungsspektrum mit angeboten werden. Pflegerische Dienstleistungen fallen jedoch nicht darunter.

Inhaltlich zu trennen ist das betreute Wohnen daher von Pflegedienstleistungen, wie sie von ambulanten Pflegediensten oder in stationären Einrichtungen wie in Pflegeheimen angeboten werden. Im Fall einer Pflegedienstleistung muss das Personal über eine entsprechende pflegerische Qualifikation verfügen.

Im Fall eines Pflegeheimes muss sowohl die Immobilie spezielle Eigenschaften und besondere Auflagen erfüllen. Dazu gehören die Barrierefreiheit und erhöhte Brandschutzauflagen. Darüber hinaus muss das Personal für einen Pflegebetrieb lizenziert und qualifiziert sein.

Seniorenwohnungen ohne Betreuung

Für Ruheständler, die sich gut selbst versorgen können, sind seniorengerechte Wohnungen ohne Betreuung oft die erste Wahl. Man hat einen seniorengerechten Standard in der Wohnung, aber man benötigt keine Service-Leistungen. Neben den baulichen Eigenschaften sollte hier auf ein seniorengeeignetes Wohnumfeld geachtet werden. Dazu gehören fußläufig erreichbare Nahversorger, eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und Nachbarschaftshilfen, auf die man im Bedarfsfall zugreifen kann. Schließlich sollten Ärzte und Apotheken in Reichweite der Wohnung sein. Beworben wird diese Wohnform für Senioren als „altersgerecht“ oder als „Generationenwohnen“ oder als „vertragsfreie Seniorenwohnung“.

Tipp:

  • Seniorenwohnungen mit oder ohne Betreuungsdienste zur Kapitalanlage oder auch zum Selbstbezug finden Sie bei wohnung-jetzt.de in unserem Bereich Seniorenimmobilien
  • Bedarfsgerechte Angebote sind für Senioren nicht immer leicht zu finden. Wer frühzeitig fürs Alter vorsorgen möchte, für den könnte auch eine Seniorenwohnung als Vorsorgemodell interessant sein.

Weiterführende Infos

Das Pflegeapartment als Kapitalanlage

Ratgeber Immobilienrente

Selbstnutzung einer Seniorenimmobilie

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