Schimmel in Wohnungen

Alles, was Sie zum Thema Schimmel in Wohnungen wissen sollten

Dieser Artikel wurde aktualisiert: Schimmel in der Wohnung vermeiden: so schützen Sie Ihr Zuhause effektiv

1. Was sind Schimmelpilze?

Was die wenigsten wissen: Schimmelpilze sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und in der Regel völlig unschädlich. Steigt jedoch die Konzentration der Pilzfäden und Sporen in der Luft zu stark an wie z.B. in Wohnräumen, kann dies bei Kindern und immungeschwächten Personen zahlreiche allergische Reaktionen auslösen.

Die Vermehrung und Verbreitung der Pilze erfolgt über Sporen. Diese erkennt man an ihrer gelben bis schwarzen Färbung. Daraus entstehen Schimmelpilzflecken z.B. an Wänden und Decken, die man mit blosem Auge erkennen kann.

Schimmel in Wohnungen 1
regelmäßig lüften beugt Schimmel in Wohnungen vor Foto: fotolia

2. Wie entsteht Schimmel?

Für einen Schimmelbefall sind im Wesentlichen 3 Voraussetzungen erforderlich:

  • Feuchtigkeit
  • Nährstoffangebot
  • bestimmte Temperaturen und weitere Faktoren

Schimmelpilze können nur wachsen, wenn eine bestimmte Mindestfeuchte vorhanden ist. Dabei ist jedoch nicht die Raumfeuchte ausschlaggebend, sondern die sogenannte relative Raumfeuchte, d.h. die Feuchtigkeit, die auf Oberflächen im Verhältnis zur Raumtemperatur entsteht. So wachsen Schimmelpilze auch auf und in Materialien, die nicht sichtbar nass sind- es genügt eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 80% an der Oberfläche des Materials.

Schimmel nutzen eine Vielzahl von Materialien als Nährboden, wie diverse Holzarten, Spanplatten, Papier, Karton, Pappe, Tapeten, Tapetenkleister, Kunststoffe, Gummi, Teppichböden, Kleber für Fußbodenbeläge, Farbe, Lacke und sogar Leder.

3. Die wichtigsten Ursachen für Schimmel in Wohnungen

Hierzu gehören:

  • falsches Heizen und Lüften, insbesondere in energetisch sanierten Gebäuden, die verstärkt „luftdicht“ sind,
  • niedrige Wandoberflächentemperaturen aufgrund von Wärmebrücken oder geometrischen Schwachstellen,
  • Eindringen von Feuchtigkeit über defekte Dächer, Dachrinnen, Fallrohre, über Risse im Mauerwerk. Bei Neubauten führt häufig die Restfeuchte in Mauern durch ungenügendes Austrocknen zu Schimmelbefall.
  • Auch durch Überschwemmungen und Rohrbrüchen kann es infolge von Wassereintritt zu Schimmelbefall kommen.

4. Hilfe – Schimmel entdeckt, was tun?

„Falsch ist es, den Schimmel sofort mit der Chemiekeule zu bekämpfen“ sagt der Experte für Lufthygiene und Schimmel, Alexander Schaaf aus München. Denn zunächst muss festgestellt werden, was die Ursache für den Schimmelbefall ist:

Kommt es zur Kondensation von Luftfeuchte im Bereich von „kalten Wänden“ wegen unzureichender Wärmedämmung? Liegt eine Wärmebrücke vor, die eine Wasserdampfkondensation entlang des Schadensbereiches zur Folge hat? Wird durch ungenügendes Lüften nicht ausreichend Luftfeuchte abtransportiert?

Um also die Ursache festzustellen, sollten Sie zunächst wie folgt vorgehen:

Überprüfen Sie die Feuchtigkeit in der Wohnung. Dies kann man mit einfachen Feuchtigkeitsmessgeräten, sogenannten Hygrometern messen. Verwenden Sie dazu jedoch keine analogen Geräte, da diese zu träge sind.

Faustregel: Die Luftfeuchtigkeit im Raum sollte auf Dauer maximal 60% in der Raumluft und maximal 80% unmittelbar entlang von Wandoberflächen betragen.

Auf Dauer bedeutet, dass es nicht genügt, die Messung nur einmal vorzunehmen, sondern über einen längeren Zeitraum. Dort, wo Abweichungen von der Faustregel längerfristig auftreten, sind die Ursachen für den Befall zu suchen.

Dokumentieren Sie den Schimmelbefall. Wann haben Sie das Problem entdeckt. Wo, an welchen Stellen in der Wohnung tritt der Befall auf? Wie groß ist der Schimmelbefall. Sind es wenige Zentimeter oder erreicht die betroffene Fläche einen halben Quadratmeter und mehr?
In Kinderzimmern sollte in jedem Fall sofort gehandelt werden, in anderen Räumen sind kleine Schimmelflecken von wenigen Zentimetern gesundheitlich unbedenklich. Dokumentieren Sie auch ihr bisheriges Lüftungsverhalten.
Klären Sie, ob weitere Wohnungen im Haus, z.B. die Wohnungen nebenan, darunter oder über Ihnen ebenfalls betroffen sind.

Bei Mietwohnungen sollten Mieter, Vermieter und ggf. ein Sachverständiger eine gemeinsame Begehung und Erhebung des Schimmelbefalls durchführen, um die Ursache zu ermitteln und um Gegenmaßnahmen zu besprechen.

Wenn ein Baumangel als Ursache festgestellt wird, sollte gemeinsam mit einem Sachverständigen die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt werden.

„Erst nach erfolgter Ursachenermittlung sollten Sie den Schimmel sachgerecht entfernen“, so Fachmann Schaaf, „denn dann stehen die Chancen gut, dass Sie das Problem dauerhaft gelöst haben“.

5. Nach der Ursachenforschung: So entfernen Sie Schimmel richtig!

Kleine Sanierungsarbeiten, z.B. einzelne Flecken, nur oberflächlicher Befall, Flächen, die nicht größer als etwa ein halber Quadratmeter sind können Sie selbst beseitigen. Ist ein höherer Umfang von Schimmelbefall gegeben, sollten Sie die Beseitigung von Fachpersonal durchführen lassen, am Besten nach erfolgter Beratung.

Bei kleinen Sanierungen beginnen Sie damit, die betroffenen Stellen sachgerecht zu reinigen und zu desinfizieren. „Dazu verwendet man am Besten hochprozentigen Alkohol (Alkoholgehalt 70% und mehr), den Sie sich in jeder Apotheke besorgen können“ so Schimmelfachmann Schaaf. Lüften Sie die Räume ordentlich, denn die Dämpfe des Alkohols sind sehr intensiv.

  • befallene Tapeten und Silikonfugen sollten Sie entfernen, die Stellen feucht abwischen und anschließend mit Ethylalkohol desinfizieren.
  • Befallene Gipskartonplatten, leichte Trennwände sollten ausgebaut werden.
  • befallenes Holz: die Holzbläue mit oberflächlichem Befall kann gereinigt werden, problematisch ist jedoch aktiv befallenes Holz, welches meist entsorgt werden muss.
  • befallene Möbelstücke sind oberflächlich feucht zu reinigen und zu desinfizieren, stark befallene Sessel und gepolsterte Möbel sollten Sie ebenso wie befallene Haustextilien (Vorhänge, Teppiche) am besten entsorgen.
  • befallene Räume können auch mittels Ozon entkeimt werden.

Vergessen Sie nicht auch die Umgebung der zu sanierenden Flächen intensiv zu reinigen. Die Abfälle können Sie in Plastikbeutel verpacken und im Hausmüll entsorgen.

Wenn die sanierten Flächen neu zu streichen sind, empfiehlt es sich kalkhaltige Farben zu verwenden, die dem Schimmel kein Nährstoffangebot bieten. Vermeiden sollten Sie Farben, die Kunststoffe enthalten.

Lüften Sie anschließend mehrere Tage lang ausdauernd und intensiv alle Räume der Wohnung.

6. Die größten Irrtümer in Sachen Schimmel

Für die Schimmelbekämpfung sollten Sie keine Essiglösung einsetzen. Dies wird zwar häufig empfohlen, ist jedoch oft nicht sinnvoll, weil viele Baustoffe und Kalk eine Neutralisierung des Essigs bewirken. Außerdem kann Essig organische Nährstoffe zuführen, die wiederum das Schimmelwachstum fördern.

Verzichten Sie auf den Einsatz von chemischen Pilzbekämpfungsmitteln in Innenräumen. Diese Mittel verbleiben längere Zeit in den Räumen und deren Stoffe können ebenfalls gesundheitsgefährdend sein.

Es bringt nichts, nur die Schimmelpilze abzutöten, ohne die Ursache des Schimmelbefalls zu bekämpfen. Zum einen können auch abgetötete Schimmelpilze allergische Reaktionen hervorrufen und zum anderen tritt der Schimmel erneut wieder auf.

Umfangreichere Sanierungsarbeiten sollten Sie keinesfalls allein und in Eigenregie erledigen. Dazu sollten Sie Fachfirmen beauftragen, die mit Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften vertraut sind. Tipps für das Finden geeigneter Fachleute finden Sie im letzten Abschnitt dieses Beitrags.

Es gibt kein Pauschalrezept für die Schimmelbekämpfung. Je nach betroffenem Baujahr, Art des Schimmelbefalls und verwendeter Baumaterialien kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz.

7. So vermeiden Sie Schimmelbefall zukünftig in Wohnungen, Tipps vom Fachmann

Da für das Schimmelwachstum unbedingt Feuchtigkeit vorhanden sein muss, ist die sachgerechte Regulierung der Raumfeuchtigkeit wichtig, um Schimmel zu verhindern.

Bauseitig sollte darauf geachtet werden, dass die Bestimmungen zum Mindestwärmeschutz, zum Schutz vor Schlagregen und zur Abdichtung gegenüber aufsteigender Bodenfeuchte eingehalten werden. Die verwendeten Dachkonstruktionen sollten dem Regelwerk des Handwerks entsprechen und die verwendeten Installationen müssen wasserdicht sein.

Hauseigentümer sollten darauf achten, dass keine Stellen im Außenwand, -Decken oder Dachbereich unzureichend gedämmt sind.

In Neubauten oder in sanierten Wohnungen sollte man die Restbaufeuchte über einen längeren Zeitraum durch intensiveres Lüften abtransportieren. Meist ist eine mechanische Be-und Entlüftung erforderlich, um eine sachgerechte Belüftung der Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Die Bewohner sollten auf richtiges Lüften und Heizen achten:

  • Die Feuchtigkeitsabgabe der Menschen durch Duschen, Waschen und Kochen muss regelmäßig nach außen abgeführt werden:
  • Küchen und Bäder sollten nach Ihrer Benutzung gelüftet werden,
  • Schlafzimmer sollten regelmäßig morgens nach dem Aufstehen gelüftet werden,
  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, durch mehrmaliges Stoßlüften am Tag, bei dem die Fenster mehrere Minuten weit geöffnet werden, so dass in der Wohnung ein Durchzug entsteht, für einen ordentlichen Luftaustausch zu sorgen.
  • Auch und gerade im Winter ist Lüften Pflicht.

8. Schimmel in Mietwohnungen: so verhalten sich Vermieter und Mieter richtig

Über Schimmel in Mietwohnungen wird häufig und oft vor Gericht gestritten. Das ist teuer und führt häufig zu einer Verschleppung des Problems. Dabei können beide Seiten durch vernünftiges und sachgerechtes Agieren Kosten vermeiden und Nerven schonen:

Als Mieter sollten Sie in jedem Fall dem Vermieter unverzüglich mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt haben. Halten Sie schriftlich fest, wann Sie das Problem entdeckt haben, in welchem Raum, an welcher Stelle und wie der Schimmel auftritt. Machen Sie Fotos und leiten Sie den Sachverhalt an den Vermieter weiter.
Fragen Sie, ob das Problem schon früher in der Wohnung bestand.
Überprüfen Sie die Raumtemperaturen und Ihr Lüftungsverhalten. Gibt es Räume, die sie nicht heizen, andere dagegen stark heizen? Gibt es Räume, die Sie selten oder unregelmäßig lüften?
Zwar gilt der Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung als Mietmangel. Sollte jedoch ungenügendes Lüften und Heizen die Ursache für den Schimmelbefall sein, ist der Mieter für die Beseitigung der Schäden verantwortlich.
In jedem Fall sollten sich Mieter und Vermieter für eine rasche Behebung des Schadens verständigen.

Als Vermieter sollten Sie das Schimmelproblem nicht verharmlosen, sondern sich rasch im Einvernehmen mit dem Mieter um die Behebung kümmern. Schimmel stellt ein Mietmangel dar und ist nach der herrschenden Rechtsauffassung Sache des Vermieters. Bitten Sie den Mieter um eine genaue Beschreibung des Problems, wann es bemerkt wurde, welche Räume wie betroffen sind und führen Sie ggf. gemeinsam mit einem Sachverständigen eine Begehung der Wohnung durch.
Stellen Sie fest, ob das Problem bereits früher im Haus bestand und ob weitere Wohnungen betroffen sind. Nützliche Informationsquellen können die Hausverwaltung und der Hausmeister sein. Legen Sie gemeinsam mit dem Mieter und bei größerem Befall unter Hinzuziehen eines Sachverständigen einen Maßnahmenplan fest. Tritt der Schimmel regelmäßig wiederkehrend an den gleichen Stellen auf, kann es sich um einen Baumangel handeln.

9. Weitere Informationen und Ratgeber, Quellennachweis

Für diesen Beitrag haben wir zitiert aus

Ratgeber „Hilfe! Schimmel im Haus“, herausgegeben vom Umweltbundesamt und

Vortrag von Hr. Alexander Schaaf, Sachverständiger für Raumhygiene und Schimmel München am 09.11.2010 im Bauzentrum München (dazu kann ein pdf-Dokument angefordert werden: www.tbas.de)

Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zum Thema „Hilfe! Schimmel im Haus“ veröffentlicht. Diesen Ratgeber erhalten Sie hier:

Umweltbundesamt
Fachgebiet II 1.3 „Innenraumhygiene“
Fachgebiet II 1.4 „Mikrobiologie“
Postfach 33 00 22
14191 Berlin
[email protected]

Auf der Website von Herrn Schaaf können Sie weitere Informationen rund um das Thema Schimmel beziehen:

http://www.tbas.de/Schimmel.html

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