Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet und soll jetzt den Wohnungsbau ankurbeln. Es bietet neue Anreize für Wohnungskäufer und hat sowohl für Selbstnutzer, als auch für Kapitalanleger Vorteile. So funktioniert die neue Förderung für Wohnungskäufer:
Befristete degressive Abschreibung in Höhe von 5%
Um den Neubau zu fördern, dürfen neu gebaute Wohnhäuser befristet degressiv abgeschrieben werden. Die Abschreibung führt zu einem rechnerischen Aufwand, der sich steuerlich vorteilhafter auswirkt und das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Wie funktioniert eine degressive Abschreibung?
Ausgangspunkt sind die Investitionskosten für die Immobilie. Im ersten Jahr der Fertigstellung können fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. In den folgenden Jahren dann jeweils 5 Prozent vom Restwert. Dazu ein Beispiel:
Die Investitionskosten für das Wohngebäude betragen 400.000 Euro.
Im ersten Jahr können 5% aus 400.000 Euro geltend gemacht werden: die Abschreibung beträgt 20.000 Euro.
Im folgenden Jahr kann der Restbetrag wieder mit 5% abgeschrieben werden: 400.000 Euro abzüglich 20.000 Euro Abschreibungsbetrag ergibt ein Restwert von 380.000 Euro. Die Abschreibung von 5% wird aus dem Restbetrag gerechnet und beträgt nun 19.000 Euro.
In dem darauf folgenden Jahr errechnet sich dann die Abschreibung auf den neuen Restwert von 380.000 – 19.000 = 361.000 Euro.
Ein Wechsel zu der linearen Abschreibung ist möglich. Die degressive Abschreibung ist befristet und soll für 6 Jahre bis zum 30.09.2029 gelten.
Der Abschreibungsbetrag reduziert rechnerisch die Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie und reduziert das zu versteuernde Einkommen des Wohnungskäufers. Rechnerisch kann sich auch ein Verlust ergeben, was steuerlich jedoch erwünscht ist und im besten Fall zu einer Steuerrückerstattung führen kann.
Das sind die wichtigsten Bestimmungen:
- Gefördert werden Neubauten, die innerhalb der nächsten 6 Jahre gebaut werden. Der Baubeginn muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen. Als Datum für den Baubeginn gilt hierbei die sogenannte Baubeginnanzeige und nicht wie bisher das Datum des Bauantrags.
- Käufer von Neubauten kommen ebenfalls in den Genuss der Sonderabschreibung, wenn sie den Kaufvertrag rechtswirksam innerhalb der Zeitspanne vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 abschließen. Die Wohnimmobilie muss bis zum Ende des Jahres, in welchem sie fertig gestellt wird, gekauft worden sein.
Degressive Abschreibung darf mit Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau kombiniert werden
Das sind besonders gute Nachrichten für alle, die den Kauf einer Immobilie für die Vermietung in Erwägung ziehen. Dabei muss es sich um einen Mietwohnungsneubau handeln, der als klimafreundlich eingestuft wird und der die Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter nicht überschreitet. Als klimafreundlich gelten hier Neubauten, die den Energieeffizienzstandard KfW 40 erfüllen und das QNG Nachhaltigkeitssiegel erhalten. Hier dürfen jetzt sogar zwei Förderungen kombiniert werden.
Dazu kommt die Sonderabschreibung von jährlich 5%, die befristet für 4 Jahre zusätzlich für vermietete Neubauwohnungen angesetzt werden darf.
Fazit: Das rechnet sich. Es wird sicherlich noch einige Tage dauern, bis klar wird, welche Neubauwohnungen von diesen Fördermaßnahmen profitieren.
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