kompakter Ratgeber für Vermieter: so geht´s
Wer eine Wohnung besitzt, die er nicht selbst oder nur zeitweise bewohnt, kann sie zur Zwischenmiete ausschreiben. Damit können sowohl laufende Kosten aufgefangen als auch Einnahmen aus der Wohnung gezogen werden. In Zeiten zunehmender Komplexität und Regulierung nutzen immer mehr private Vermieter die Möglichkeit, ihre Wohnung möbliert zu vermieten. Worauf es dabei ankommt und was Vermieter beachten sollten erklärt die Redaktion von wohnung-jetzt.de
Möblierte Wohnungen vermieten – Wo und für wen?
Möblierte Wohnungen sind nicht nur bei Berufsanfängern und Praktikanten beliebt. Auch von Geschäftsleuten oder Handwerkern werden möblierte Apartments nachgefragt. An Universitäts- oder Hochschulstädten suchen nicht nur betuchte Studenten nach möblierten Wohnungen mit moderner Ausstattung. In Ballungsgebieten wird Wohnraum oftmals von Firmen für ihre Mitarbeiter angemietet.
Nicht nur von der Stadt, sondern auch von der Lage der Wohnung an sich ist es abhängig, ob das Anbieten einer möblierten Wohnung Sinn macht. Viele Mietinteressenten suchen Wohnungen in Bezirken mit niedrigerem Mietpreisniveau. Aber auch luxuriös eingerichtete Wohnungen in Nobelvierteln können durchaus ihre Mieter finden. Hier besteht ein Mietverhältnis aber oft nur saisonal oder über kürzere Zeit.
Grundsätzlich sollten Mietpreis, Ausstattung und Lage der Wohnung sowohl auf den Wohnungstyp, als auch auf die Zielgruppe der Wohnungssuchenden und deren vorhandenes Budget abgestimmt sein:
Kleine Wohnung auf Zeit vermieten:
- befindet sich die Wohnung in einem Ballungszentrum, kann grundsätzlich mit hoher Nachfrage gerechnet werden. Wohnungssuchende sind hier Berufsanfänger, Studenten oder auch Praktikanten mit befristeten Arbeitsverträgen.
- bei kleinen Wohnungen sollten Vermieter mit häufigeren Mieterwechseln rechnen. Das verursacht auch einen höheren Verwaltungsaufwand. Wer sich darum nicht kümmern möchte, überträgt die Vermietung einer Agentur.
- kleine Wohnungen in ländlichen Regionen sind deutlich schwerer zu vermieten. Wohnungssuchende weichen oft dann aufs Land aus, weil sie dort mehr Platz und Ruhe finden. Hier kommen eher Gewerbetreibende oder Touristen auf Zeit als Mieter in Betracht.
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Größere Wohnung befristet vermieten:
- Je größer die Wohnung desto wichtiger sind Standort und Lage, denn die potentiellen Mieter auf Zeit müssen auch ein größeres Budget mitbringen. Vermieter müssen zudem aufpassen, dass keine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt, denn das ist genehmigungspflichtig und hier drohen Busgelder bei Nichtbeachtung.
Fazit: die zeitweise Fremdvermietung einer selbst genutzten Eigentumswohnung entlastet den Geldbeutel. Man sollte auf die Zielgruppe der Wohnungssuchenden setzen, die am besten passt. Spezialisierte Vermietungsagenturen helfen.
Kosten und Planung für die Möblierung
Die Ausstattung und Einrichtung der möblierten Wohnung sollte vorrangig praktisch und zweckmäßig sein. Es muss nicht immer das Designermöbelstück sein, bei der Einrichtung kann auch auf gut erhaltene, gebrauchte Möbel zurückgriffen werden. Dennoch sollte ein Mindestanspruch an Funktionalität und Optik bestehen. Egal, ob preiswertes Möbelhaus oder Designstudio, die Summe für die Ausstattung sollte bei einer möblierten Wohnung stets mit genügend Spielraum eingeplant werden. Denn für Kühlschrank und Herd sowie Wohnaccessoires und Kleingeräte müssen bereits bei einer Ein-Zimmer-Wohnung einige tausend Euro einkalkuliert werden.
Daneben sollte ein Minimum an technischer Ausstattung vorhanden sein:
- schnelles Internet: WIFI oder WLAN
- Fernseher mit großem Bildschirm
Auch bei der Möblierung sollten Vermieter die Zielgruppe im Blick behalten. Je günstiger die Miete für den Zeitmieter ist, desto einfacher darf die Möblierung sein.
Höhere Kaution bei möblierten Wohnungen?
Prinzipiell sollte vom Besteck bis zur Gardine in einer möblierten Wohnung alles vorhanden sein, sodass ein Mieter keinen Aufwand für einen Einzug betreiben muss. Allerdings kann die Kaution weder von der Dauer des Mietverhältnisses noch abhängig vom Umfang der Ausstattung individuell vereinbart werden. Das ist für Vermieter ein echter Malus. Denn die Kaution bei möblierten Wohnungen darf in der Regel nicht höher angesetzt werden als bei unmöblierten Wohnungen. Zwei bis drei Monatskaltmieten sind auch hier die übliche Größenordnung.
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Die Möblierung wird über einen Möblierungszuschlag auf die Miete gerechnet
Da die Möbel mit vermietet werden, dürfen Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete einen Möblierungszuschlag verlangen:
- wurden die Möbel neu angeschafft, geht man von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus. Dann kann der Vermieter einem Berliner Urteil (aus dem Jahr 2003) zufolge 2% des Möbelwertes verlangen. Beispiel: Die neuen Möbel haben 10.000 Euro gekostet, dann darf der Vermieter 200 Euro monatlich für die Vermietung der Möbel verlangen.
- die Möbel wurden nicht neu angeschafft, dann darf der Vermieter nur den Zeitwert der Möbel anrechnen. Beispiel: die Wohnung wird vermietet mit Möbeln, die vor drei Jahren zu einem Preis von 10.000 Euro gekauft wurden. Der Wert der Möbel wird innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben, die Abschreibung beträgt also 1.000 Euro pro Jahr, für drei Jahre beträgt die Abschreibung 3.000 Euro. Der Zeitwert der Möbel beträgt jetzt 7.000 Euro. Demzufolge kann der Vermieter nun 2% auf den Zeitwert und damit 140 Euro monatlich für die Möblierung verlangen.
Hinweis: Neben den Möbeln beinhaltet eine voll ausgestattete Wohnung noch weitere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Geschirr, Kochgerät und technische Geräte wie Internet- und TV-Nutzung. Das wurde in dem Urteil nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Möbel, die älter als 10 Jahre sind können bei guter Pflege für den Mieter einen Mehrwert darstellen.
Fazit: Zur Sicherheit von Vermieter und Mieter sollte jedoch bei der Wohnungsübergabe unbedingt ein Übergabeprotokoll und eine Inventarliste erstellt werden.
Weiterführende Angebote:
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