Mietspiegel Stuttgart erklärt

  • Die Mieten sind in Stuttgart nach der offiziellen Erhebung zuletzt um durchschnittlich 6,8% gestiegen.
  • Die Grundmieten liegen im aktuellen Mietspiegel Stuttgart zwischen 8,92 € und 13,16 € pro qm-Wohnfläche, hinzu kommen Zuschläge für energetische Sanierung, gehobene Ausstattung und Lage, die in Summe einen Zuschlag von bis zu 7,57 €/qm-Wohnfläche bedeuten können. Für die Top-Penthouse-Wohnung kann man in Stuttgart 20,73 Euro/qm Wohnfläche kalkulieren.
  • Der aktuelle Mietspiegel gilt bis 31.12.2024. Die darin erhobenen Mietpreise wurden im April 2022 ermittelt. Weil die Daten aus bestehenden Mietverträgen stammen, weichen sie teilweise deutlich von den aktuellen am Wohnungsmarkt Stuttgart verlangten Mieten ab.
  • Infos über aktuelle Mietpreise finden Sie in unseren Mietspiegel für Stuttgart und aktuelle Mietangebote in unserem Stuttgarter Immobilienmarkt.

Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart stellt im aktuellen Mietspiegel die Entwicklung der Mietpreise und Mietkosten für die Jahre 2023 bis 2024 dar. Die darin enthaltenen Daten und Fakten werden in Form von Tabellen, Diagrammen und Gegenüberstellungen bereitgestellt. Der qualifizierte Mietspiegel hält zusätzlich einen Online-Rechner bereit. Mit dessen Hilfe kann für jede beliebige Wohnadresse in Stuttgart eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnet werden. Unsere nachfolgenden Hilfestellungen sollen Ihnen das richtige lesen und Auswerten des Mietspiegels erleichtern.

Mietspiegel Stuttgart - Infos zu aktuellen Mietpreisen in Stuttgart
Foto: Wolfgang-Vogt-pixabay

Wo kann der Mietspiegel für Stuttgart bezogen werden?

Online – direkt und kostenfrei

Unter diesem Link können online Informationen zum Mietspiegel Stuttgart kostenfrei abgerufen werden. Diese Informationen beziehen sich in erster Linie auf eine Tabelle mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und allgemeinen Hinweisen zum Mietspiegel. Mehrere Links führen zu Dokumenten, die den vollständigen Mietspiegel Stuttgart sowie ausführliche Erklärungen dazu in digitaler Form zur Verfügung stellen.

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Haptisch – in Papierform mit Schutzgebühr

Wer den Mietspiegel samt aller Erläuterungen für die Jahre 2019 und 2020 in den Händen halten will, kann bei der Stadt Stuttgart die Broschüre für eine Schutzgebühr von 7 Euro erhalten. Erhältlich ist die Broschüre unter anderem beim:

Hinweise zur Anwendung des Stuttgarter Mietspiegels

Mietspiegel sind generell keine leichte Kost. Sie sind sehr komplex und für den Laien mitunter nur schwer zu verstehen. Bevor Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, ist es wichtig, dass Sie vier wichtige Eckdaten abklären. Das hilft bei der Auswertung des Mietspiegels und bei einer schnellen Entscheidungsfindung.

Wird die gewünschte Wohnung im Mietspiegel berücksichtigt?

Der Mietspiegel Stuttgart kann nicht für alle Wohnungstypen angewendet werden. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihr bevorzugter Wohnungstyp im Mietspiegel Berücksichtigung findet.

Ausgeschlossen sind:

  • Wohnheime für Studenten und Lehrlinge
  • Belegrechtswohnungen
  • Sozialwohnungen

Hinzu kommen weitere Wohnungstypen, die im Mietspiegel Stuttgart ebenfalls keine Berücksichtigung gefunden haben. Allerdings kann der Mietspiegel hier trotz allem als Orientierung zur Anwendung gebracht werden:

  • Wohnungen, die kleiner als 30 m2 und größer als 160 m2 sind
  • Wohnungen, die mehr als 4 Zimmer haben
  • Wohnungen, deren Baujahr vor 1915 und nach April 2018 liegt
  • Wohnungen ohne Grundausstattung wie Sanitärräume, Heizung, Warmwasserversorgung
  • Service-Wohnungen wie beim Betreuten Wohnen oder Unterkünfte in Altersheimen sowie Pflegeheimen
  • Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften
  • Möblierte Wohnungen
  • Wohnen auf Zeit

Welche Wohnlage und Wohnanschrift wird gesucht?

Die Lage entscheidet maßgeblich über die Höhe der Miete. Eine Wohnung in Stuttgart Nord hat einen anderen Grundpreis als eine Wohnung in Stuttgart Steinhaldenfeld. Selbst dann, wenn die gleichen Ausstattungsmerkmale vorliegen. Deshalb muss vor der Ermittlung des ortsüblichen Mietspiegels festgelegt werden, wo sich die Wohnung befindet. Relevant sind dafür die Wohnlage sowie die korrekte Wohnanschrift.

Im besten Fall nutzen Sie dafür den Stadtplan, den Sie auch online abrufen können. Das erleichtert Ihnen die exakte Festlegung der Wohnlage. Außerdem können Sie im Mietspiegel Stuttgart mithilfe der Postleitzahlen und der Stadtteile eine exakte Festlegung der Wohnlage vornehmen. Der Rechner akzeptiert beide Daten.

Welcher Gebäudetyp wird bevorzugt?

Der Gebäudetyp entscheidet einerseits über die Ausstattungsmerkmale, aber auch über das Baujahr und die Substanz. Wenn Sie sich die Mietspiegeltabelle von Stuttgart ansehen, dann erkennen Sie, dass in Bezug auf die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses in Innen und in Außen unterschieden wird. Beide Aspekte werden jeweils in drei unterschiedlichen Stufen abgebildet.

Beispiel: Als „Außen“ werden Wohnungen bezeichnet, die zur Straße gewandt sind und sich im Haupthaus befinden. „Innen“ sind Wohnungen, die im hinteren Haus sind oder nicht zur Straße zeigen.

Das sagt nicht wirklich etwas über den Gebäudetyp aus. Sie sind deshalb gefragt, um hier die passende Entscheidung zu treffen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich an den Mieterverein in Stuttgart wenden oder die Anleitung im Mietspiegeltext nutzen.

Zusätzliche Eckdaten zur Wohnung

Sie haben bereits viele wichtige Daten zusammengetragen, die Ihnen bei der Anwendung des Mietspiegels für Stuttgart helfen. Doch es fehlen noch ein paar weitere Eckdaten, die nicht vergessen werden dürfen. Nur so erhalten Sie ein klares und aussagekräftiges Ergebnis.

Unsere Checkliste hilft Ihnen, alle Daten zusammenzutragen.

Allgemeine Daten

  • Baujahr
  • Größe der Wohnung in m2
  • Wohnlage
  • Lage der Wohnung im Haus

Ausstattungsmerkmale

  • Warmwasserversorgung – welche Art
  • Wie wird geheizt (Zentral, Ofen, Elektro, Fußbodenheizung, Erdwärme oder andere)
  • Thermostatventile für genauen Verbrauch an den Heizungen Ja/Nein
  • Sanitärbereich mit Fließen, Handtuchheizkörper, Fenster, zweites Bad und andere Merkmale
  • Einbauküche Ja/Nein
  • Beschaffenheit Fußboden Wohnräume (Teppich, Laminat, Parkett, PVC, Fliesen oder andere
  • Balkon oder Loggia vorhanden
  • Lage der Wohnung (Straße, Innenhof, Rückgebäude oder andere)
  • Lärmschutz und Sichtschutz durch Rollläden, Jalousien oder andere
  • Fenster mit Einfachverglasung oder Mehrfachverglasung

Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Um hier nicht zu sehr im Detail zu versinken, sollen diese Eckdaten als Orientierung dienen. Berücksichtigen Sie bitte, dass es Ausstattungsmerkmale gibt, die einen Zuschlag zum Mietpreis erlauben. Gleichzeitig gibt es Ausstattungsmerkmale, die einen Abzug rechtfertigen.

Zuschläge sind möglich bei:

  • Galerie
  • Komfortausstattung
  • Besonders großer Balkon von mehr als 10 m2

Abschläge sind möglich bei:

  • Auf-Putz-Leitungen
  • Kleiner Balkon ohne Südausrichtung
  • Verbrauchter oder fehlender Bodenbelag

Stufen Sie die Wohnung anhand der Ausstattungsmerkmale folgendermaßen ein:

  • Sehr einfach
  • Einfach
  • Mittel
  • Gut
  • Sehr gut

Die Berechnung startet

Wenn Sie alle Vorüberlegungen abgeschlossen haben, können Sie mit der eigentlichen Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete beginnen. Berücksichtigen Sie dabei, dass diese ortsübliche Vergleichsmiete mit und ohne Nebenkosten berechnet werden kann.

Zusätzliche Tipps zum Mietspiegel in Stuttgart

Wenn Sie bis hierhin gekommen sind, dann haben Sie bereits einiges erreicht. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nun schlauer sind und exakt den Referenzwert für die Miete in der gewünschten Wohnlage, für die ausgesuchte Wohnung und die entsprechende Ausstattung gefunden haben. Aber das ist auch nicht zwingend notwendig. Denn beim Mietspiegel soll es um einen Richtwert gehen. Immerhin kann der Vermieter seine Miete so festlegen, wie er das möchte. Besonders in Stuttgart, wo der Wohnungsmarkt stark angespannt und die Nachfrage sehr groß ist.

Verzweifeln Sie deshalb nicht, wenn Sie nicht den exakten Preis berechnen können. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht weiterwissen oder einfach einen Rat benötigen.

Übrigens: In Stuttgart gilt auch wie in anderen großen Städten die Mietpreisbremse. Der Vermieter darf die Miete deshalb nichts bis ins Unendliche nach oben treiben.

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