unser Leitfaden, zeigt Dir, wie Du mit der Mieterselbstauskunft Deine Chancen auf Deine Traumwohnung erhöhst: welche Infos notwendig sind, wie Du Deine Bonität ohne Schufa-Auskunft beweisen kannst und welche Alternativen Dir zur Verfügung stehen. Ideal für Studenten, Berufseinsteiger, junge Familien, vermögende Personen und Senioren, die auf der Suche nach einer neuen Wohnung in bevorzugten Wohnlagen sind. Finde heraus, wie Du Deine Selbstauskunft optimal gestalten kannst und was Vermieter wirklich suchen!
1. Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, das potenzielle Mieter ausfüllen, um Vermietern wichtige Informationen über ihre persönliche und finanzielle Situation zu geben. Dies hilft dem Vermieter bei der Entscheidung, ob der Interessent als Mieter geeignet ist. Die Selbstauskunft enthält in der Regel Fragen zur beruflichen Situation, zum Einkommen, zu bestehenden Schulden und zu persönlichen Daten.
2. Welche Informationen muss ich in der Mieterselbstauskunft angeben?
Üblicherweise werden folgende Informationen abgefragt:
- Persönliche Identifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, derzeitige Adresse)
- Berufliche Situation (Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, Beschäftigungsdauer)
- Monatliches Nettoeinkommen
- Informationen über Mitbewohner oder Familienangehörige, die einziehen werden
- Bestehende Mietverhältnisse oder Eigentumsverhältnisse sowie
- Bonitätsnachweise wie zum Beispiel eine Schufa-Auskunft.
3. Ist die Abgabe einer Mieterselbstauskunft gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, die Abgabe einer Mieterselbstauskunft ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kann ein Vermieter diese als Bedingung für die Anmietung einer Wohnung fordern. In der Regel ist es üblich, dass Vermieter eine Selbstauskunft verlangen, um das Risiko von Zahlungsausfälleninfo zu minimieren.
4. Kann ich die Auskunft über bestimmte Informationen verweigern?
Ja, bestimmte Informationen dürfen aufgrund des Datenschutzgesetzes nicht abgefragt werden, wie zum Beispiel Fragen zur Religion, zur sexuellen Orientierung oder zu Gewerkschaftsmitgliedschaften. Du hast das Recht, auf solche Fragen nicht zu antworten.
5. Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Falschangaben in der Mieterselbstauskunft können als Täuschung angesehen werden und berechtigen den Vermieter unter Umständen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Es ist daher wichtig, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
6. Wie lange darf der Vermieter meine Daten speichern?
Der Vermieter darf Deine Daten nur so lange speichern, wie es für die Durchführung des Mietvertrags notwendig ist. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind persönliche Daten in der Regel zu löschen, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
7. Muss ich eine Schufa-Auskunft zusammen mit meiner Mieterselbstauskunft abgeben?
Viele Vermieter verlangen neben der Mieterselbstauskunft auch eine Schufa-Auskunft, um sich ein Bild von der Bonität des Mieters machen zu können. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Schufa-Auskunft gibt, kann die Verweigerung dazu führen, dass der Vermieter Dich als Mieter ablehnt.
8. Wie kann ich ohne Schufa-Auskunft meine Bonität nachweisen?
Es gibt verschiedene Alternativen zur Schufa-Auskunft, die Vermieter in Deutschland als Nachweis der Bonität akzeptieren können. Diese Alternativen können besonders nützlich sein für Personen, die möglicherweise keine ideale Schufa-Bewertung haben oder aus dem Ausland kommen und noch keine Schufa-Akte besitzen. Hier sind einige gängige Alternativen:
1. Bürgschaft
Eine Bürgschaftinfo ist eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person (üblicherweise ein Familienmitglied oder ein Freund), für eventuelle Mietausfälle oder Schäden aufzukommen. Dies gibt dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit, falls der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
2. Einkommensnachweise
Durch die Vorlage von aktuellen Gehaltsabrechnungen oder einem Arbeitsvertrag kann ein Mieter seine finanzielle Stabilität nachweisen. Diese Dokumente zeigen das regelmäßige Einkommen und können so eine ähnliche Sicherheit wie eine Schufa-Auskunft bieten.
3. Kontoauszüge
Einige Vermieter akzeptieren auch Kontoauszüge als Beleg für die finanzielle Zuverlässigkeit des Mieters. Die Kontoauszüge sollten die letzten Monate umfassen und regelmäßige Einkünfte sowie eine verantwortungsvolle Handhabung der Finanzen zeigen.
4. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Ein Dokument vom aktuellen oder letzten Vermieter, das bestätigt, dass der Mieter keine Mietschulden hinterlassen hat, kann ebenfalls als Bonitätsnachweis dienen. Diese Bescheinigung ist besonders aussagekräftig, da sie direkt die Zuverlässigkeit in Bezug auf Mietzahlungen belegt. Ein Musterformular für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und weitere Infos dazu findest Du ebenfalls bei wohnung-jetzt.de.
5. Mietkautionsversicherung
Statt einer traditionellen Kaution können Mieter eine Mietkautionsversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt eventuelle Ansprüche des Vermieters ab und kann die Notwendigkeit eines direkten finanziellen Nachweises mildern. Pro und Contra Mietkautionsversicherung sollte man abwägen und mit dem Vermieter besprechen, welche Variante gewünscht wird.
6. Kreditwürdigkeitszertifikate von alternativen Auskunfteien
Neben der Schufa gibt es auch andere Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder Infoscore, die ähnliche Dienste anbieten. Diese können ebenfalls genutzt werden, um die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Mieters zu belegen.
7. Bankbürgschaft
Eine Bankbürgschaft ist eine Zusage der Bank des Mieters, für dessen Verpflichtungen bis zu einem bestimmten Betrag einzustehen. Diese Form der Sicherheit ist besonders robust, da sie von der Bank garantiert wird. Allerdings ist dieses Dokument vergleichsweise teuer.
Diese Alternativen bieten Vermietern unterschiedliche Möglichkeiten, die Bonität von Mietinteressenten zu bewerten, ohne sich ausschließlich auf die Schufa-Auskunft zu verlassen.
9. Wo kann ich ein Muster für eine Mieterselbstauskunft downloaden
Bei wohnung-jetzt.de kannst Du kostenlos diese Vorlagen downloaden
Mieterselbstauskunft PDF-Vorlage Mieterselbstauskunft Word-VorlageNachdem Du das Formular ausgefüllt und unterschrieben hast, kannst Du es an den Vermieter weitersenden.
10. Häufige Fehler und Irrtümer rund um die Mieterselbstauskunft
Es kann sehr frustrierend sein, wenn man schon oft eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt hat und sich dennoch vergeblich um eine Mietwohnung beworben hat. Woran liegt das? Hier sind einige Irrtümer und Fehler, die Wohnungssuchende vermeiden sollten:
1. Deine Mieterselbstauskunft passt nicht auf die Wohnung
Wer im Stress ist, übersieht schnell einmal, dass die angebotene Wohnung gar nicht passt. Vermieter erkennen jedoch recht schnell, wenn ein Wohnungsbewerber nicht der optimale Match für die angebotene Wohnung ist:
- Der Bewerber will erst später als zum angegebenen Bezugstermin einziehen,
- Der Vermieter möchte die Wohnung bevorzugt an einen Single vergeben, es bewirbt sich ein Paar auf die Wohnung,
- Die Wohnung soll teilmöbliert mit Waschmaschine vermietet werden, der Mieter will jedoch unmöbliert mieten.
- Der Mieter möchte mit einem Haustier einziehen, das will jedoch der Vermieter nicht.
Unser Tipp: auch wenn es mehr Mühe macht sollten Bewerber die Wohnungsanzeige genau durchlesen um zu erfahren, was genau vom Vermieter gewünscht wird. Die eine oder andere Bewerbung kann man sich dadurch sparen.
2. Mieter bewirbt sich auf die falsche Wohnung
Ein Hauptkriterium bei der Auswahl der Bewerber um eine Mietwohnung ist das monatliche Nettoeinkommen. Man sollte dabei beachten, dass nicht mehr als ca. 40% eines monatlichen Nettogehalts für die Miete zur Verfügung stehen. Wer jedoch einen höheren Anteil seines Einkommens für die Miete ausgeben muss, hat weniger zum Leben übrig. Vermieter achten genau auf ein passendes Verhältnis von Miete zu Einkommen:
Ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro passt auf eine Warmmiete bis ca. 600 Euro, ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro passt auf eine Warmmiete bis ca. 1.000 Euro. Als Faustregel sollte man maximal 40% seines Nettoeinkommens für die Miete aufwenden.
3. Mieteranschreiben ist zu unpersönlich oder zu spät
Trotz passender Mieterselbstauskunft hast Du keine Einladung zu einer Wohnungsbesichtigung erhalten? Dafür gibt es zwei weitere häufige Gründe:
- In vielen Online-Anzeigen wird ein Standard-Anschreiben vorgeschlagen, etwa in dieser Form: „ich interessiere mich für Ihr Angebot und wünsche einen Besichtigungstermin.“ Darauf reagieren viele Vermieter nicht. Es darf schon eine überzeugende Bewerbung sein. Was Du schreiben solltest, um Deine Chancen zu verbessern zeigen wir Dir in diesem Online-Beitrag:
- Das Vermietungsinserat ist nur wenige Stunden online, aber der Vermieter hat schon viele Kontaktanfragen erhalten. Dann kann es sein, dass er später kommende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigen will, da unter den ersten 10 Anfragen schon ein passender Bewerber dabei ist. Insbesondere in Ballungszentren ist das oft so. Du kannst schneller reagieren, indem Du Deine Suche speicherst und dir passende Angebote automatisch zusenden lässt.
Gustav
says:Übersichtlich, Danke für die Infos…