Das betrifft Mieter und Vermieter:
CO2-Preis-Erhöhung wird auf das Jahr 2024 verschoben. Grund sind die gestiegenen Energiepreise.
CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl wird zukünftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Bisher haben die Mieter die Abgabe allein bezahlt. Die Steuer betrifft die Heizungsarten Öl, Gas, Fernwärme und Holz. Biogas ist nicht betroffen. Wer jedoch Bioheizöl verwendet muss die Berechnung ebenfalls durchführen. Die Emissionsfaktoren sind je nach vorhandenem Energieträger unterschiedlich.
- Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto größer ist zukünftig der Anteil, der auf den Vermieter entfällt. Die Kostenaufteilung erfolgt nach einem Stufenplan der insgesamt 10 Stufen beinhaltet.
- Hat ein Haus den Energiestandard EH55, dann zahlen die Mieter auch zukünftig die komplette CO2-Abgabe.
- Je schlechter der Energiestandard eines Hauses ist, desto höher ist zukünftig der Kostenanteil für die Vermieter. Die für die Berechnung notwendigen Daten sollen die Vermieter noch bekommen.
Ausnahmen von der CO2-Aufteilung sind dort gegeben, wo andere staatliche Vorgaben die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung einschränken, wie z.B. beim Denkmalschutz oder in Wohngebieten mit Milieuschutz. Das praktische Handling wirft jedoch noch eine Reihe von Fragen auf. Die CO2-Steuer weisen die Energieversorger erst in der Jahresabrechnung auf. Wenn Im Jahr 2024 die Heizkosten für das Jahr 2023 abgerechnet werden, muss der Vermieter daraus den Kohlendioxidausstoß der vermieteten Wohnung berechnen. Dazu werden die Brennstoffemissionen des gelieferten Brennstoffs, die Kohlendioxidkosten nach dem BEHG, der Emissionsfaktor des Brennstoffs und der Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge zugrunde gelegt.
Das betrifft Immobilienkäufer:
Höhere Grunderwerbssteuern in Hamburg und in Sachsen
- In Hamburg steigt der Satz von 4,5% auf 5,5% an
- In Sachsen steigt die Grunderwerbssteuer von 3,5% auf 5,5%
Höhere Abschreibung bei Neubau: Wer ab dem 1.1.2023 ein Neubau zum Wohnen kauft, kann zukünftig mit einer linearen Gebäudeabschreibung von 3% (bisher 2%) rechnen.
Wer zudem ein Energieeffizienzhaus 40 erwirbt, dessen Baukosten nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen, kann 4 Jahre lang 5% der Herstellungskosten steuerlich absetzen.
Für Haus- und Wohnungseigentümer bei Betrieb und Anschaffung einer kleinen Solarstromanlage
Die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind rückwirkend ab 2022 steuerfrei. Zusätzlich entfällt ab dem Jahr 2023 für Kauf und Installation einer Solaranlage mit einer Leistung bis 30 Kilowatt mit Stromspeicher die Umsatzsteuer.
Hydraulischer Abgleich von Gasheizungen bei Wohngebäuden muss vorgenommen werden
bei Wohngebäuden mit bis zu 6 Wohnungen muss für eine Gasheizung bis September 2024 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei Häusern mit mindestens 10 Wohneinheiten muss der Abgleich schon bis 1.Oktober 2023 erfolgen. Der hydraulische Abgleich soll für eine optimale Verteilung der Heizwärme sorgen. Bei alten Gasheizungen kommt oft in den weiter entfernten Heizkörpern zu wenig Heizwärme an. Hier verbessert eine Neueinstellung der Heizungsanlage die Wärmeverteilung, was mittelbar auch die Heizkosten reduzieren hilft.
2.01.2023 Redaktion wohnung-jetzt.de