Immobilientrends im September 2024

Weiter fallende Zinsen möglich – neue Fördermittel für Familien – Pflegeimmobilien für private Altersvorsorge, neue Urteile für Mieter und Vermieter jetzt in unseren Immobilientrends im September 2024:

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Nächster Zinstermin der EZB

Nach der zuletzt rückläufigen Inflation rechnen viele Marktteilnehmer mit weiter fallenden Zinsen und blicken gespannt auf die EZB. Am 12.September tagt der EZB-Rat und könnte eine weitere Zinsänderung verkünden. Ein großer Zinsschritt wird nicht erwartet. Für Immobilienkäufer könnte es sich allerdings lohnen, noch ein paar Tage mit einem Kreditantrag abzuwarten.

Nachfrage nach Wohnimmobilien belebt sich

Sollte es zu einer Zinssenkung kommen, dürfte dies am Markt für Wohnimmobilien nicht folgenlos bleiben. Wenn Baufinanzierungen günstiger werden, kommt auch die Nachfrage nach Wohnimmobilien wieder in Schwung.

Der Preisrückgang in vielen lokalen Märkten dürfte dann der Vergangenheit angehören. Auch Immobilien für Kapitalanleger werden bei fallenden Zinsen wieder attraktiver.

Fördermittel jetzt auch für sanierungsbedürftige Wohnimmobilien

Die KfW startet ihr neues Förderprogramm „jung kauft alt“. Bei diesem Projekt werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf von sanierungsbedürftigen Wohnhäusern unterstützt. Bedingung für den zinsverbilligten Kredit ist die Verpflichtung zur energetischen Sanierung.

Voraussetzungen für das Förderprogramm „jung kauft alt“

  • Anträge einreichen können Familien sowie Privatpersonen, die Eigentum von selbst genutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Die anzuschaffende Wohnimmobilie muss im Zeitpunkt der Antragstellung einer der Energieeffizienzklassen F, G oder H zugeordnet sein.
  • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können die Familien nur über ihre Hausbank beantragen.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
  • Die maximale Höhe des Kreditbetrags ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro.
  • Als Kreditlaufzeiten sind ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen lassen sich je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festschreiben.

Das Programm „Jung kauft Alt“ kann mit weiteren KfW-Programmen wie z.B.  mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombiniert werden.

Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Immobilie innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren, sodass mindestens das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ erreicht wird. Für die Sanierung können weitere zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

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für private Altersvorsorge interessant: Pflegeimmobilien Bild freepik

Pflegeimmobilien als sachwertgestützte Altersabsicherung attraktiv

Laut einer Anlagestudie der Commerzbank investieren drei Viertel der Deutschen ihr Geld ohne detaillierte Strategie und bevorzugen Festgeldkonten oder Sparbücher. Es werde „zu viel gespart und zu wenig investiert“ so die Experten der Commerzbank. Doch es werde immer wichtiger, zielgerichtet zu sparen und anzulegen.

Dabei wächst der Wunsch nach nachhaltigen und sozialen Anlageformen. Für Investments bietet der Markt für Wohnimmobilien durchaus Chancen, insbesondere dort, wo der Bedarf langfristig gesichert ist, wie das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmarktmanagement feststellt und Pflegeimmobilien als chancenreiches Investment für Privatanleger sieht.

Danach können Pflegeimmobilien eine sinnstiftende, soziale und ökologisch nachhaltige Investition sein, wenn sie bedarfsgerecht konzipiert, nachhaltig umgesetzt und von renommierten Betreibern geführt würden, so das Fachmagazin.

Neue Urteile für Mieter und Vermieter

Es wurde rund um Balkonkraftwerke vor Gericht geklagt. Mieter haben seit Neustem ein berechtigtes Interesse und dürfen grundsätzlich eine Solaranlage auf dem Balkon einer Mietwohnung installieren. Doch es gibt Ausnahmen, wie die Gerichte festgestellt haben:

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sorgt für Streit – Balkonsolaranlage – Bild Freepik

Bei Solarmodulen am Balkongeländer geht die Sicherheit vor

    Solarmodule müssen den gängigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, sonst kann dem Mieter im schlimmsten Fall eine Räumungsklage drohen.

    Mieter dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters ein Balkonkraftwerk installieren.

    Der Vermieter kann die Erlaubnis nur bei wichtigem Grund versagen, z.B. bei nicht erfüllbaren statischen Erfordernissen. Auch kann verlangt werden, dass eine Mini-Solaranlage neu ausgerichtet werden muss, wenn von ihr eine erhebliche Blendwirkung ausgeht (LG Frankenthal, Urteil v. 12.8.2022, Az. 9067/21).

      Vermieter müssen Balkonanlagen dulden,

      wenn sie baurechtlich zulässig sind, optisch nicht stören und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sind, wie das Amtsgericht Stuttgart in einem Streit zwischen Vermieter und Mieter entschied (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, Az.37 C 2283/20).

      Bisher bei uns erschienen:

      Wohnungen sollen billiger werden – der Gebäudetyp E kommt

      Immobilientrends im Juli rund um Bauzinsen, Mieten, Balkonkraftwerke und Coinvesting

      Immobilientrends im Juni: Zinswende, extreme Wetterereignisse, Energieausweise

      die Zuversicht kehrt an den Immobilienmarkt zurück

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