Mieten, Bauzinsen, Balkonkraftwerke, Eigentümerversammlungen und junge Anleger – das sind die neusten Immobilientrends:
Mieten
Wir sehen es auf wohnung-jetzt.de, andere Immobilienportale bestätigen den Trend: insbesondere in den größten Städten Deutschlands ziehen die Mieten weiter an. So stiegen in den 15 größten Städten die Mieten innerhalb der letzten 12 Monate um 6%, wie eine Auswertung von Immowelt ergab. Vermutet wird, dass bei hoher Mietnachfrage aber nur wenig Neubau sich die Lage am Mietwohnungsmarkt weiter verschärfen wird. Allen voran müssen Mieter in München und Berlin die höchsten Mieten zahlen, gefolgt von Stuttgart und Hamburg, dort zogen die Preise zuletzt ebenfalls deutlich an.
Leerstand von Wohnungen
Klingt nach Wahnsinn, entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als nachvollziehbar: fast 1,9 Millionen Wohnungen stehen in Deutschland leer, wie der Zensus 2022 ermittelt hat. Jedoch sind die Gründe für den Leerstand sehr vielfältig. Bei über 30% der Wohnungen war es nur ein vorübergehender Leerstand von rund 3 Monaten, danach waren die Wohnungen wieder zum Bezug verfügbar. Hauptsächlich Wohnungen in sehr alten Gebäuden stehen länger leer. Dies könnte mit umfangreicheren Sanierungsplänen zusammen hängen.
Bauzinsen
Gute Nachrichten gibt es von der Zinsfront, denn hier entspannt sich die Lage. So liegen die Bauzinsen aktuell spürbar unter dem Niveau des Vorjahres. Laut Interhyp betragen die Zinsen für zehnjährige Darlehen derzeit 3,67%, während sie 2023 über 4,2% lagen.
Dieser Rückgang macht Immobilienfinanzierungen erschwinglicher, was die Nachfrage nach Wohnungen und Häusern seit Jahresbeginn deutlich gesteigert hat. Experten erwarten, dass die Zinsen bis Herbst zwischen 3,5% und 4% bleiben. Die Preiskorrekturen am Immobilienmarkt sind weitgehend abgeschlossen, und die Preise für Wohnimmobilien haben im ersten Halbjahr 2024 um 2% zugelegt. Bestandsimmobilien bieten derzeit günstige Einstiegschancen.
Quelle: Pressemitteilung Interhyp, AssCompakt
Eigentümerversammlungen jetzt auch online möglich
Nun dürfen Wohnungseigentümer ihre Versammlungen auch online abhalten. Voraussetzung ist, dass sich die Eigentümerversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit dafür ausspricht. Dennoch bleibt die Präsenzversammlung Pflicht. Nach drei Jahren muss für Online-Versammlungen ein neuer Beschluss getroffen werden. Das Wohnungseigentumsgesetz wurde dazu jetzt entsprechend angepasst.
Balkonkraftwerke in Mietwohnungen
Mit dem neuen Mietrecht darf ein Balkonkraftwerk einem Mieter nicht grundlos verweigert werden. Steckersolargeräte zählen nun zu den baulichen Veränderungen, die grundsätzlich für Mieter erlaubt sind. Bei Auszug des Mieters dürfen Vermieter den Rückbau der Anlage verlangen. Die Mietvertragsparteien sollten daher klären, was nach Vertragsende mit der Anlage passieren soll.
Junge Anleger erwägen öfters Immobilien als Kapitalanlage
Nach einer Studie von Remax Germany sind jüngere Menschen stärker als früher daran interessiert, eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben. Neben der Erzielung von passiven Einkünften durch Mieteinnahmen gilt bei vielen Befragten die Immobilie als potentielles Sparschwein und hilft dabei, die Rente im Alter aufzustocken.
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