Immobilientrends Dezember 2023: Winterschlaf für die Baubranche

Degressive Abschreibung vertagt

Kommt die degressive Abschreibung für neu gebaute Mietwohnungen oder kommt sie nicht oder kommt sie gar in geänderter Form? Für die Baubranche und Investoren heißt es weiter abwarten.

Zwar wurde die neue Regelung schon angekündigt, aber das Gesetz konnte nicht verabschiedet werden. Geplant war eine befristete degressive Abschreibung für den Mietwohnungsneubau in Höhe von 6%. Das sollte den Wohnungsneubau ankurbeln und für Neubauten mit Baubeginn ab Oktober 2023 gelten. Ob es bei der angekündigten Sonderabschreibung bleibt ist noch ungewiss. Es wird nun erst im nächsten Jahr mit einer Förderung gerechnet.

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Fördertöpfe der KfW-Bank leer

Bis voraussichtlich Anfang Februar 2024 können keine neuen Förderkredite für klimafreundliche Neubauten beantragt werden. Das gilt auch für die geförderten energetischen Sanierungen von Bestandsbauten. Damit schickt Vater Staat die Baubranche in den Winterschlaf.

Bisher wurden stets neue Kreditmittel bewilligt. Allerdings muss abgewartet werden, zu welchen Konditionen die zukünftigen Förderkredite ausgereicht werden.

Heizungsgesetz kommt zum 1. Januar 2024

Das Gebäudeenergiegesetz tritt Anfang 2024 in Kraft. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien bei Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise soll eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt werden und bis zum Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet werden:

  • Kommunen sollen eine Wärmeplanung aufstellen um eine flächendeckende Infrastruktur für eine dezentrale Wärmeversorgung zu errichten, wo dies möglich ist. Immobilieneigentümer sollen dadurch ein zusätzliches Angebot für eine alternative Wärmeversorgung erhalten.
  • Übergangsfristen gelten für den Heizungswechsel nach Einwohnerzahl: in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens ab dem 30.06.2026 verpflichtend sein. In kleineren Städten ab dem 30.06.2028.
  • Neu eingebaute Heizungen sollen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Kein Verbot funktionierender Heizungen

Erdgas- und Ölheizungen dürfen repariert und weiter betrieben werden. Es dürfen auch neue Öl- oder Gasheizungen bis zu den oben genannten Stichtagen verbaut werden, allerdings müssen diese Heizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen.

Wird ein bestehendes Gasnetz auf Wasserstoff umgerüstet, können daran angeschlossene Gasheizungen bis zu ihrer Umrüstung weiter mit fossilem Gas betrieben werden.

Fördermittel und Zuschüsse für die Heizungswende

Mit Aufhebung der Haushaltssperre sind verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite geplant. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger in den unteren Einkommensschichten soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ermöglicht werden. Infos zu den Förderprogrammen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Lichtblick an der Zinsfront

Für alle, die im nächsten Jahr eine Immobilie kaufen möchten, könnten Baudarlehen wieder günstiger werden. Denn Marktbeobachter gehen davon aus, dass die Zinsen wieder gesenkt werden. So rechnen viele Experten mit einem Abflauen der Inflation.

Im November lag die Inflationsrate noch bei 3,2 Prozent. Der Zinssatz für Bauzinsen liegt bei vielen Angeboten wieder unter 4 Prozent. Wegen der aktuell inversen Zinskurve rechnen viele Experten mit sinkenden Zinsen in den nächsten 2 bis 3 Jahren.

Zudem hat der rasche Zinsanstieg in den letzten beiden Jahren dazu beigetragen, das Bausparen wieder attraktiver wurde.

Das zeigt auch ein Blick auf unsere Vergleichsrechner für Bauzinsen und Bausparen.

Zuletzt erschienen:

Immobilientrends im November 2023

die Zukunft des Wohnens – wie Immobilien dekarbonisiert werden sollen

Immobilientrends im August 2023

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