Die Hausratversicherung

Welche Hausratversicherung brauche ich? Welche Gegenstände versichert die Hausratversicherung in Wohnung oder Haus?

die Hausratversicherung - springt bei Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen ein
Foto: pixabay gundula vogel

Warum die Hausratversicherung oft notwendig ist

Es ist keineswegs eine Grundvoraussetzung, eine luxuriöse Haus- oder Wohnungseinrichtung zu besitzen, damit sich eine Hausratversicherung lohnt. Vielmehr sollte man sich einmal die folgende Situation vor Augen führen:

Aus irgendeinem Grund bricht plötzlich ein Brand in der Wohnung aus und der gesamte Hausrat fällt den Flammen zum Opfer. Eine Tragödie! Aber selbst wenn das Interieur verhältnismäßig kostengünstig in der Anschaffung war, so ist es für die Bewohner der betreffenden Räumlichkeiten in vielen Fällen doch eine erhebliche Herausforderung, die finanziellen Mittel für den Kauf neuer Möbel und Einrichtungsgegenstände zu „berappen“. Wer nach einem derartig verheerenden Ereignis nicht über die finanziellen Mittel verfügt, guckt ohne eine Hausratversicherung buchstäblich „in die Röhre“. Es lohnt sich daher in jedem Fall, eine Hausratversicherung bei einem renommierten Versicherungskonzern abzuschließen.

Generell gilt: Je höherwertiger die Einrichtung, desto wichtiger ist es, dass eine Hausratversicherung vorhanden ist. Jedoch stellen sich viele Verbraucher die Frage, welche Gegenstände durch diese Versicherungsart überhaupt abgedeckt sind und was „im Falle eines Falles“ seitens der Versicherung übernommen wird. Fragen über Fragen – und hier sind die Antworten:

Was die Hausratversicherung leistet

Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, profitiert in einem eventuellen Schadensfall von einer umfassenden Absicherung des gesamten Hausrats. Das bedeutet, dass nach einem Brand, nach einem Wasserrohrbruch oder auch nach einem Hagelschaden etc. der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand durch die Versicherung getragen wird. Zu beachten ist jedoch, dass schon bei der Vertragsunterzeichnung darauf geachtet werden sollte, dass die Versicherungssumme in ausreichender Höhe vereinbart wird. Ist der Betrag zu niedrig angesetzt, bleibt der Versicherungsnehmer später möglicherweise auf einem Großteil seiner Kosten sitzen. Wird die Versicherungssumme hingegen zu hoch angesetzt, zahlt man am Ende gegebenenfalls drauf. Es macht daher Sinn, den sprichwörtlichen „Rotstift anzusetzen“ und explizit zu kalkulieren. Am besten, indem man sich an einen erfahrenen Versicherungs- oder Finanzfachmann wendet – oder im Vorfeld ganz einfach online den jeweils anfallenden Beitrag zu berechnen Versicherungsbeitrag berechnen lässt. Das ist bei Cosmos direkt mit nur wenigen Klicks möglich.

Grundsätzlich bietet die Hausratversicherung einen effizienten Schutz gegen folgende Risiken:

Feuer

Der Feuerversicherungsschutz beinhaltet die Begleichung von Schäden durch Brand, Explosionen oder durch direkten Blitzeinschlag. Auch der Anprall sowie der Absturz von Flugzeugen, deren Ladung oder Teilen davon ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Folgeschäden durch Ruß, Rauch und Löschwasser fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Leitungswasser

Je nach vertraglicher Vereinbarung übernimmt die Hausratversicherung auch Leitungswasserschäden. Im Falle eines Rohrbruchs oder wenn ein Schlauch an Wasch- oder Spülmaschinen platzt, kann der Versicherungsnehmer auf eine Kostenübernahme durch die Versicherung hoffen. Meist sind sogar Frostschäden an sanitären Anlagen im Versicherungsschutz inkludiert.

Einbruchdiebstahl

Wenn durch einen Einbruchdiebstahl ein Schaden entsteht, zahlt die Versicherung. Bei einem einfachen Diebstahl hingegen bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen. Der Unterschied liegt diesbezüglich im Detail: Wenn der Einbrecher Türen aufbricht oder Fenster einschlägt, ist tatsächlich von einem Einbruch die Rede. Der Versicherungsfall ist damit eingetreten. Bleiben Fenster und Türen jedoch unversehrt, müssen die Kosten, die mit dem Einbruch einhergehen, „aus eigener Tasche gezahlt“ werden. Warum? Weil der Wohnungsbesitzer es nach Ansicht des Gesetzgebers den Einbrechern zu leicht gemacht hat, in die Räumlichkeiten einzudringen.

Vandalismus

Gesetzt den Fall, dass der oder die Einbrecher die Wohnungseinrichtung zerstören, aber nichts weiter entwenden, spricht man von Vandalismus. Die entsprechenden Beschädigungen werden durch die Versicherung übernommen.

Raub

Werden unter Androhung von Gewalt Gegenstände entwendet, so gilt das als Raub. Folglich ist der Schaden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn es sich jedoch um Trickdiebstahl handelt, zahlt die Versicherung keinen Cent.

Naturgefahren wie Hagel, Sturm und andere so genannte Elementargefahren

Schäden am Haus, die ab Windstärke 8 verursacht werden, sind im Versicherungsschutz enthalten. Bei Hagelschaden trägt das Versicherungsunternehmen die Kosten sogar in vollem Umfang. Ganz gleich, welche Windstärke jeweils zu dem Zeitpunkt des Schadensfalles geherrscht hat.

Tipp:
Die Erfahrung macht deutlich, wie wichtig es ist, einen zusätzlichen Schutz gegen Elementarschäden in die Hausratversicherung zu implementieren. Diesbezüglich ist unter anderem von Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Überschwemmungen und sogar Vulkanausbrüche die Rede. Nicht zu vergessen sind hierbei Lawinen- und Schneedruckschäden, die ebenfalls in den Versicherungsvertrag integriert werden können.

Welche Add-ons noch sinnvoll sein können

Es ist selbstverständlich möglich, im Rahmen der Hausratversicherung eine Option für Glasbruch und Fahrraddiebstahl zu integrieren. Weil Beschädigungen am Glas oder das Entwenden eines Fahrrades nicht existenzbedrohlich ist, erweist sich eine solche Zusatzversicherung in vielen Fällen als unwichtig. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, auch diesbezüglich einen Vergleich anzustellen und die Höhe der anfallenden Beiträge zu eruieren.

Interessanterweise sind nicht nur die jeweiligen Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt, sondern auch etwaige Folgekosten. Bergungs- und Schutzkosten sind hierbei ebenso zu nennen, wie die finanziellen Aufwendungen für die Unterbringung in einem Hotel – beispielsweise nach einem Brand etc. – oder auch Transport- und Lagerungskosten. Falls nach einem Einbruch die Schlösser am betreffenden Gebäude ausgetauscht werden müssen, greift der Versicherungsschutz ebenfalls. Aufräumkosten und Bewachungskosten, aber auch Reparaturkosten für Bodenbeläge, für Beschädigungen an der entsprechenden Immobilie fallen unter den Versicherungsschutz.

Was gehört zum „Hausrat“ und was nicht?

Zum Hausrat gehören sämtliche Gegenstände, die im Haushalt für die Einrichtung von Relevanz sind oder die dem Ge- bzw. Verbrauch dienen. Mit der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat gegen finanziellen Schaden abgesichert – und zwar gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen.

Wichtig ist, beim Abschluss des Hausratversicherungsvertrages die jeweils zu versichernde Wohnung explizit zu benennen. Des Weiteren gehören zu der besagten Wohnung die Räume in vorhandenen Nebengebäuden auf dem Grundstück. Das sind demgemäß auch Garagen sowie beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsräume. Letztere allerdings nur dann, wenn sie über die versicherte (Haupt-)Wohnung zu betreten sind. Ansonsten gehören sie mit Blick auf die versicherungsspezifischen Gegebenheiten nicht zur Wohnung und sind daher nicht im Versicherungsschutz enthalten. Hier ist folglich zu eruieren, ob diese Räumlichkeiten gegebenenfalls im Rahmen einer zusätzlichen Hausratversicherung abgesichert werden sollten.

Weitere wissenswerte Fakten zur Hausratversicherung

Hausrat muss sich im Falle des aufgetretenen Schadens nicht zwangsläufig in der beschädigten Wohnung befunden haben, um durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein. Sofern sich Hausratversicherung nur mehr vorübergehend – meist ist diesbezüglich von einem Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten die Rede – außerhalb der Wohnung befunden hat, ist ein Versicherungsschutz gegeben. In einem solchen Fall greift die so genannte Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit. Kleidungsstücke, die man zuvor beispielsweise zur Schneiderei gegeben hat, um Ausbesserungsarbeiten durchzuführen, sind im Hausratversicherungsschutz enthalten. Auch die Kosten für einen Fotoapparat, der mit in den Urlaub genommen worden ist und der letztlich bei einem Einbruch im Hotelzimmer entwendet wurde, werden durch die Versicherung übernommen.

Aus Gründen der Kostenersparnis ist es generell ratsam, die Höhe der Beiträge zur Hausratversicherung bei den einzelnen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, um das beste an Service und Leistung aus dem Versicherungsvertrag herauszuholen.

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