Dreckalarm – was Sie über Fogging wissen sollten
Hilfe: Dreckalarm – was Sie über Fogging wissen sollten
Plötzlich breitet sich ein schwarzer Schmierfilm in der Wohnung aus woher kommt er und wie kriegt man ihn wieder weg? Verstärkt seit den 90er Jahren tritt ein Phänomen in sanierten oder neu gebauten Wohnungen auf: plötzlich sind Wände und Decken aber auch die Couch oder die Kaffeemaschine mit einem schwarzen Schmierfilm überzogen, der an Ruß erinnert.
Diese Schmutzattacke, deren Ursachen noch nicht vollständig bekannt ist, nennt man Fogging.
Fogging – was weiss man darüber?
Über tausend Fälle von plötzlich auftretenden Schwarzstaubablagerungen in Wohnungen sind dem Bundesumweltamt bis 2003 gemeldet wurden. Daraufhin wurde geforscht, um Ursachen und Problembeseitigung zu ergründen.
Inzwischen weiss man, dass durch die strengeren Dämmungsvorschriften eine maßgebliche Ursache für Fogging in den seit Beginn der 90er Jahre verwendeten Abdichtungen von Gebäuden liegt. Die darin verwendeten sogenannten schwer flüchtigen organischen Stoffe, abgekürzt SVOC genannt, tragen zu dem Fogging-Effekt bei.
Dabei handelt es sich um phosphororganische Flammschutzmittel, die aus vielen elektrischen Geräten ausgasen, Weichmacher, die in zahlreichen Kunststoffen und Farben enthalten sind, Biozide, die in Fertigputzen, Bodenbelagskleber und in Wandfarben eingesetzt werden, andere Biozide, die dem Schutz von Textilien und Hölzern dienen und in Insektensprays verwendet werden. (Quelle: Dr. habil Uwe Lahl: Indoor-air-polution – Status Quo und Handlungsschwerpunkte 2005-2010)
Diese Stoffe dünsten über mehrere Monate oder sogar Jahre aus und führen in Kombination mit verringerter Raumlüftung, Anzünden von Kerzen oder Tabak, Einsatz von Öfen oder mit veränderter Luftzirkulation zu dem Fogging-Effekt.
Hilfe – was soll man tun bei Fogging?
Wer den schwarzen Film erst mal in der Wohnung hat, wird ihn so leicht nicht los. Es hat sich gezeigt, dass man dem Dreck am schnellsten Herr wird, wenn man ihn nass mit herkömmlichem Spülmittel abwischt. Desweiteren sollte man sein Lüftungsverhalten verbessern, und Rauch sowie offenes Feuer durch Kamine abstellen.
Bei hartnäckigen Fällen hat sich gezeigt, dass erneutes Streichen wenig nützt. Besser ist es, die Wände zunächst zu tapezieren und erst dann zu streichen. (Quelle: Bundesumweltamt)
Das Bundesumweltamt empfiehlt, mit den örtlichen Gesundheits- und Umweltämtern Kontakt aufzunehmen und einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Auch ein Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer kann Hilfestellung geben.
Wer zahlt für die Beseitigung von Fogging – Mieter oder Vermieter?
Auch über diese Frage wurde bereits gestritten. Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2008 geurteilt, dass Fogging ein Mietmangel ist und danach der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, den Schaden auf seine Kosten beheben zu lassen. (Az. BGH VIII ZR 271/07)
Der Mieter hat einen Anspruch auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache. Allerdings muss auch der Mieter die Wohnung vertragsgemäß genutzt haben. So sollte er die Wohnung z.B. mit handelsüblicher Farbe streichen. Kommt der Streit, wer den Schmutz zu beseitigen hat, vor Gericht, muss regelmäßig der Vermieter beweisen, dass der Mieter die schwarzen Flecken zu verantworten hat.