Zwangsräumung

Ein Mieter, dem wegen Mietschulden wirksam gekündigt wurde, der sich jedoch weigert, die Wohnung zu verlassen, der kann zwangsweise ausquartiert werden. Die Zwangsräumung wird auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher für eine Wohnung oder für ein Grundstück veranlasst. Der Gläubiger benötigt dazu einen Räumungstitel. Für die Zwangsräumung können Schlösser aufgebrochen werden, und der Schuldner kann unter Gewaltanwendung aus der Wohnung gesetzt werden. Der Gläubiger muss zwar die Kosten der Zwangsräumung bezahlen, sie werden jedoch dem Schuldner angelastet. Es obliegt dem Schuldner, sich rechtzeitig um eine Ersatzunterkunft zu bemühen. Im Notfall stellt die Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft.

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