Der Wohnungskauf ist ein Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Wohnung übertragen wird. Für den Wohnungskauf ist es notwendig, dass
- Ein Notar den Kaufvertrag aufsetzt und vorliest und
- Käufer und Verkäufer gemeinsam vor einem Notar den Kaufvertrag für die Wohnung unterzeichnen.
Damit das Eigentum an der Wohnung auf den Käufer übergehen kann, muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und der alte Eigentümer im Grundbuch gelöscht werden. Das geschieht in der Regel erst dann, wenn der Kaufpreis für die Wohnung vollständig bezahlt wurde.
Neben dem Kauf sind auch die Nutzung und der Unterhalt einer Wohnung durch zahlreiche Vorschriften geregelt, weshalb ein Wohnungskauf gut vorbereitet werden sollte.
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