Wohnungsgeber kann sein:
- Wer als Eigentümer eine Wohnung vermietet oder
- Wer als Hauptmieter seinen Wohnraum untervermietet.
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit der Mieter seinen neuen Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden kann.
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