Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (auch Eigentümergemeinschaft) setzt sich zusammen aus den Eigentümern der Wohnungen eines Wohnhauses oder einer Wohnanlage, die gemäß Teilungserklärung mit Ihren Miteigentumsanteilen an der Wohnanlage partizipieren.

Erwirbt jemand eine Wohnung oder ein Apartment, wird er zwangsläufig Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und hat die Rechte und Pflichten, die ihm mit der Eigentümerschaft auferlegt werden, zu tragen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden. Nur wenn das Wohnhaus ganz oder teilweise zerstört wurde und keine Verpflichtung zum Wiederaufbau besteht, kann die Eigentümergemeinschaft beendet werden.

Mit diesem Begriff in Verbindung stehender Begriff:

Teilungserklärung

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