Wer eine Wohnung gegen Bezahlung eines monatlichen Entgelts nutzt, der mietet eine Wohnung.
Um eine Wohnung zu mieten, übergibt der Inhaber der Wohnung (= Vermieter) die Schlüssel für die Wohnung an den Nutzer (= Mieter). Dazu unterschreiben Vermieter und Mieter üblicherweise einen Mietvertrag, indem die Übergabe und Nutzung der Wohnung geregelt ist.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Regeln und Vorschriften rund um das Mieten einer Wohnung erlassen. Daher sollten Vermieter und Mieter beim Mietvertrag darauf achten, dass der Vertrag das aktuelle Mietrecht wiedergibt.
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