Wer eine Wohnung kauft, wird Eigentümer einer Wohnung, er erwirbt eine Eigentumswohnung.
Eine Wohnung befindet sich in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Der Wohnungskäufer erwirbt mit der Wohnung automatisch einen Anteil am Haus und wird Miteigentümer am Gebäude. Alle Wohnungseigentümer eines Hauses bilden zusammen eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Der Kaufvertrag für eine Wohnung muss bei einem Notar beurkundet werden.
Im Internet kann man Kaufangebote für Wohnungen auf allen Immobilienportalen finden.
Weiterführende Infos rund um den Kauf einer Wohnung: