Ein Wirtschaftsplan beinhaltet eine Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben, die für einen festen Zeitraum, in der Regel 1 Jahr, vorgesehen sind.
Hausverwalter müssen jährlich einen Wirtschaftsplan für ihre verwalteten Wohnungen, die sich im Besitz von Eigentümergemeinschaften befinden, aufstellen.