Wirtschaftsplan

Ein Wirtschaftsplan beinhaltet eine Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben, die für einen festen Zeitraum, in der Regel 1 Jahr, vorgesehen sind.

Hausverwalter müssen jährlich einen Wirtschaftsplan für ihre verwalteten Wohnungen, die sich im Besitz von Eigentümergemeinschaften befinden, aufstellen.

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