Wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen früher als vereinbart zurückzahlen möchte, kann der Darlehensgeber eine Entschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Davon betroffen sind häufig Darlehensverträge mit langen Laufzeiten wie Baufinanzierungen oder Kredite, die für den Kauf einer Immobilie vergeben wurden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird mit der Kündigung des Kredits fällig, daher sollte ein Kreditnehmer vor einer Kündigung klären, ob und in welcher Höhe er eine Entschädigung an seine Bank zahlen muss.
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