Die Kosten, die eine Hausverwaltung für Ihre Tätigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft in Rechnung stellt, nennt man Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten gehören zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten. Verwaltungskosten beziehen sich in der Regel auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Verwalter kann jedoch auch für die Verwaltung des Sondereigentums bestellt werden.