Der Verwalter ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat ein Organ der Hausverwaltung. Er kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft sein. Zu seinen Aufgaben gehören -die Aufstellung und die Umsetzung des Wirtschaftsplanes, -die Einberufung und die Durchführung von Eigentümerversammlungen, – die Erstellung der Jahresabrechnung, -die Durchführung von Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung, – die Verwaltung der Hausgelder und Rücklagen, -die Durchführung von Ausschreibungen, -sowie weitere Aufgaben, die vertraglich im Verwaltervertrag festgelegt sind. Der Verwalter wird auf maximal 5 Jahre bestellt. Er kann gemäß Verwaltervertrag durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer abberufen werden. Die Abberufung des Verwalters ist meistens jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.