Der Vermieter verpflichtet sich im Mietvertrag gegenüber dem Mieter, die Wohnung dem Mieter zu Wohnzwecken zu überlassen.
Man unterscheidet bei Vermietern nach
- privaten Vermietern, die freifinanzierte Wohnungen vermieten
- gewerblichen Vermietern, die Wohnungen mit dem Zweck der Gewinnerzielungsabsicht errichten und vermieten
- Kommunen und Gemeinden, die preisgebundene Wohnungen an sozial schwache Haushalte und Bedürftige vermieten
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