Die Urkunde bezeichnet ein Schriftstück, welches einen Sachverhalt beschreibt, für den eine besondere Schriftform gewünscht ist wie z.B. bei einer Siegerurkunde, oder wofür die besondere Schriftform durch Rechtsvorschrift vorgegeben ist, wie z.B. bei einem Grundstückskaufvertrag, der von einem Notar beurkundet sein muss.