Wenn ein Kostenbetrag in mehrere Teilbeträge aufgeteilt wird, die dann z.B. bestimmten Verursachern zugeordnet werden, spricht man von einer (Kosten-)Umlage. In der Wohnungswirtschaft werden Umlagen regelmäßig im Zusammenhang mit der Abrechnung der Betriebskosten durchgeführt. Dabei werden Kosten für den Unterhalt eines Wohnhauses nach festgelegten Schlüsseln auf die Mieter oder Wohnungseigentümer umgelegt.