Wenn für ein Wohnbauprojekt eine finanzielle Unterstützung durch den Bund, die Länder oder Kommunen und Gemeinden gewährt wird, dann spricht man vom sozialen Wohnungsbau. Zweck ist es, günstige Wohnungen für bedürftige Personen bereit zu stellen. Diese Sozialwohnungen unterliegen den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes. Danach ist geregelt, wer Anspruch auf eine Sozialwohnung hat. Die Berechtigten weisen sich dabei gegenüber dem Vermieter durch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) aus, der von den Sozialämtern ausgestellt wird. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die Sozialwohnung an einen nicht Berechtigten zu vergeben.