Bei einer Schallbrücke dringen Geräusche unbeabsichtigt und deutlich wahrnehmbar aus einem Raum oder einem Gebäude in den benachbarten Raum oder in das benachbarte Gebäude hinein, wodurch der Nachbar belästigt wird. Auch vom Nachbargebäude dringt der Schall zurück. Diese Beschallung des Nachbarn kann meßtechnisch ermittelt werden. Sofern dabei ein nach den Bauvorschriften festgelegter Schallwert überschritten wird, spricht man von einer Schallbrücke.
Die Schallbrücke stellt einen bautechnischen Mangel dar, der nach der Fertigstellung eines Gebäudes häufig nicht mehr behebbar ist. Wird dieser Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit für ein Gebäude festgestellt, kann der Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet werden.