Räumungstitel

Wenn ein Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht auszieht, kann der Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage erheben und ein Räumungsurteil erwirken. Im Zuge des Räumungsurteils wird ein Räumungstitel ausgestellt. Dieser berechtigt den Gerichtsvollzieher, tätig zu werden und die Zwangsräumung zu veranlassen. Der Mieter einer Wohnung, der keinen Zeitmietvertrag abgeschlossen hat, kann auf Antrag oder von Amtswegen einen vorübergehenden Räumungsschutz erwirken, wodurch die Zwangsräumung ausgesetzt wird und eine Räumungsfrist gewährt wird.

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