Im Bereich der Makler verwendeter Begriff, der einen individuell zwischen Auftraggeber und Makler ausgehandelten Alleinauftrag bezeichnet. Da es außerhalb von § 652 BGB kein gesetzliches Leitbild für den Alleinauftrag gibt, muss die Vereinbarung individuell aufgesetzt werden. Beim qualifizierten Alleinauftrag soll der Makler den gesamten Verkauf steuern und abwickeln, d.h. über ihn laufen alle Verkaufsverhandlungen bis zum Vertragsabschluss.