Notar

Der Notar ist gemäß der Bundesnotarordnung der unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und unterliegt der Aufsicht der Landesjustizverwaltung. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Beurkundung (schriftliche Dokumentation) von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften. Zu seinen Haupttätigkeitsfeldern zählt das Grundstücksrecht. Er beurkundet Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

To top