Der Negativzins, umgangssprachlich (und fälschlicherweise) oft auch Strafzins genannt, muss von demjenigen gezahlt werden, der Geld an andere verleiht.
Beispiel:
Ein Sparer legt Geld bei einer Bank an und muss dafür Zinsen an die Bank bezahlen. Der Sparzins liegt unter 0 und deshalb ergibt sich eine Negativrendite.
Wenn Banken für Spareinlagen Verwahrentgelte verlangen, spricht man in diesem Zusammenhang von Negativzinsen.
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