Nebenerwerbskosten

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen neben dem Kaufpreis (einmalig) weitere Kosten an. Diese Nebenerwerbskosten setzen sich zusammen aus

  • Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages und für die Beurkundung von Grundschuldbestellungen und Hypotheken. Die Notargebühren liegen zwischen 1,5% bis ca. 1,8% vom Kaufpreis und sind bundesweit einheitlich.
  • Grunderwerbssteuer, die gewöhnlich an das Finanzamt in der betreffenden Gemeinde zu entrichten ist. Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird von dem jeweiligen Bundesland, in welchem sich die Immobilie befindet, festgelegt. Die Sätze liegen zwischen 3,5% bis zu 6,5% des Kaufpreises,
  • sowie die Gebühren des Grundbuchamtes die bundesweit ebenfalls einheitlich sind.

    Sofern der Erwerb der Immobilie über die Vermittlung eines Immobilienmaklers erfolgt ist, fallen oft noch Maklergebühren an. Sie bewegen sich zwischen 1,19% bis hin zu 3,57% bei Käufern von Wohnimmobilien.

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