Wenn der Mieter vorzeitig aus der Wohnung ausziehen will, kommt es in der Praxis häufig vor, dass er einen Nachmieter sucht, der in das laufende Mietverhältnis eintritt. Voraussetzung ist, dass der Vermieter den Nachmieter akzeptiert. Unter dieser Voraussetzung wird der Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter aufgelöst, und der Nachmieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein. Der Mieter darf vom Nachmieter keine Vermittlungsprovision verlangen.