Nachbarrecht

Das Nachbarrecht dient dazu, die benachbarten Grundstückseigentümer zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu verpflichten. Dabei unterscheidet man das öffentliche Nachbarrecht, welches aus den Landesbauordnungen hervorgeht, und das private Nachbarrecht, welches im BGB geregelt ist. Im öffentlichen Nachbarrecht sind z.B. Immissionen wie Abgase und Lärm geregelt. Desweiteren sind z.B. Mindestgrenzabstände für Einrichtungen wie Gebäude und Pflanzen auf benachbarten Grundstücken geregelt. Das private Nachbarrecht (BGB §§ 903 ff.) regelt z.B. die Beschaffenheit von Grenzeinrichtungen wie Zäune, Grenzüberbau, drohende Gefahren durch Gebäudeeinsturz, Baumbruch, sowie Duldungspflichten im Notfall und das Notwegerecht.

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