In einem Mietvorvertrag legen der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Eckpunkte für einen neuen Mietvertrag fest, den sie dann zu einem späteren Zeitpunkt abschließen möchten. Der Mietvorvertrag kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden und ist in der Regel nicht bindend.
Zu den wesentlichen Eckpunkten in einem Mietvorvertrag gehören:
- das Mietobjekt (Adresse, Lage, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit)
- die Mietdauer (befristet, unbefristet)
- die zu leistenden Zahlungen für Miete (Kaltmiete, Vorauszahlung auf die Betriebskosten) und die Mietkaution.
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