Wenn ein Wohnungsbauvorhaben mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, dürfen nur Kostenmieten verlangt werden, die sich von den Aufwendungen der Wohnungsbaugesellschaft ableiten. Der Zweck der Mietpreisbindung ist es, einkommensschwachen Bevölkerungsschichten Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Für die Schaffung dieser Wohnungen werden zinsverbilligte oder zinsfreie Fördermittel vergeben, um die Mieten für diese Einkommensgruppen künstlich auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.