Mietnomaden

Von einem Mietnomaden spricht man, wenn Personen Wohnraum in der Absicht anmieten, die an den Vermieter geschuldete Miete von vornherein nicht zu entrichten. Häufig enstehen dem Vermieter neben dem Mietausfall zusätzliche Kosten für die Räumungsklage und die Räumung der Wohnung. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Vermieter sich vor Mietnomaden zu schützen versuchen, indem sie z.B. beim Vorvermieter Erkundigungen über den Mietinteressenten einholen, oder den Arbeitgeber des Mietinteressenten kontaktieren, um eine mögliche Gehaltspfändung in Erfahrung zu bringen.

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