Wer als Partei einen Mietvertrag abgeschlossen hat, ist als Mieter zu bezeichnen. Ein Mieter schließt eine schuldrechtliche Vereinbarung mit dem Vermieter ab und haftet somit gegenüber dem Vermieter.
Wer als Partei einen Mietvertrag abgeschlossen hat, ist als Mieter zu bezeichnen. Ein Mieter schließt eine schuldrechtliche Vereinbarung mit dem Vermieter ab und haftet somit gegenüber dem Vermieter.