Mietaufhebungsvertrag

Wenn die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass die Mietzeit vor der ursprünglich vereinbarten Dauer endet und die geltende Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt wird, dann wird ein sogenannter Mietaufhebungsvertrag vereinbart. Das Mietverhältnis wird einvernehmlich beendet. Der Mietaufhebungsvertrag muss von allen Personen, die den Mietvertrag abgeschlossen haben, unterzeichnet werden. In der Regel beinhaltet der Mietaufhebungsvertrag – den Zeitpunkt der Aufhebung, – vom Mieter noch zu erbringende Leistungen wie Mietzahlungen und Schönheitsreparaturen, – und vom Vermieter noch zu erbringende Leistungen wie z.B. die Betriebskostenabrechnung.

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