Mangel

Ein Mangel liegt dann vor, wenn ein Gegenstand eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht hat. Ebenso liegt ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Ist-Beschaffenheit der Sache von der geschuldeten Soll-Beschaffenheit abweicht. Die Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung spielt eine wesentliche Rolle in Werksverträgen in Zusammenhang mit der Abnahme von Werken und der Gewährleistung. Der Auftragnehmer eines Werkes (z.B. einer Bauleistung) haftet dem Auftraggeber für Mängel am Objekt. Dabei regelt der Gesetzgeber die Dauer dieser Haftung (Gewährleistung) und wie sie wahrzunehmen ist.

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