Der Maklervertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung, bei der sich der Auftraggeber verpflichtet, an den Makler eine Provision dafür zu zahlen, dass dieser ihm einen Kaufvertrag oder den Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages vermittelt. Im Maklervertrag sollte das zu vermittelnde Objekt und die Vertragslaufzeit benannt sein. Für den Maklervertrag schreibt das Gesetz keine Form vor, er kann schriftlich oder mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Bei einem Immobilienmaklervertrag für Mietwohnungen ist das Wohnungsvermittlungsgesetz zu beachten. Hiernach entsteht kein Provisionsanspruch, wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter ist oder rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Des weiteren ist die Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen auf 2 Monatsmieten begrenzt.