bei der linearen Gebäude-Abschreibung ist für die jährliche Abnutzung des Gebäudes ein fester Prozentsatz in Bezug auf die Bemessungsgrundlage anzusetzen. Die Abschreibungssätze bewegen sich bei der linearen Abschreibung zwischen 2% und 3% und der Zeitraum der Abschreibung liegt zwischen 33 und 50 Jahren. Die steuerliche Entlastung ist im Gegensatz zur degressiven Abschreibung bei der linearen Abschreibung gering. Die Anwendung der linearen Gebäude-AfA ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) §7 geregelt.