Beim Lastschriftverfahren handelt es sich um ein Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei dem der Schuldner seine (widerrufliche) Einwilligung dafür gibt, dass der Gläubiger zu einem regelmäßig wiederkehrenden Termin einen festgelegten Geldbetrag vom Konto des Schuldners abbucht. Der dabei eingerichtete Automatismus dient dem Zweck, die Zahlung des geschuldeten Betrages ohne weitere Veranlassung des Schuldners fristgerecht und regelmäßig wiederkehrend durchzuführen. Lastschriftverfahren werden häufig für Darlehensverträge und für Mietverträge eingerichtet.