Die Landesbauordnung ist eine verbindliche Richtlinie eines Bundeslandes über die Errichtung von baulichen und anderen Anlagen für das betreffende Gebiet des Bundeslandes. Die Landesbauordnungen der Länder unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich voneinander. Sie bestehen aus mehreren Teilen. Im ersten Teil ist geregelt, was als allgemein anerkannte Regeln der Technik gilt, nach denen bauliche Anlagen zu erstellen sind, Begriffe und Zuständigkeiten für Bestimmungen werden aufgeführt, der Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen werden festgelegt. – Im zweiten Teil werden die Bebauung, Zufahrten, Abstandsflächen, Teilung von Grundstücken und Einfriedung von Grundstücken zu öffentlichen Bereichen und Nachbarn geregelt, – Im dritten Teil werden Regelungen zu den verwendbaren Baustoffen, Ausführungsvorschriften, Gestaltungsvorschriften für Treppen, Rettungswege ect, technische Vorschriften, Vorschriften für die Anzahl und Art der Errichtung von Garagen und Stellplätzen und weitere Vorschriften aufgeführt, – Im vierten Teil werden Zuständigkeiten und Pflichten von Bauherren, Entwurfsverfassern und Bauleitern beschrieben, – Im fünften Teil werden die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden dargelegt. Darüber hinaus finden sich hier Angaben z.B. zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen und weitere Vorschriften für Bauänderungen und Bauzustandsberichten. -Im letzten Teil werden Bußgeldvorschriften sowie diverse Rechtsvorschriften beschrieben.