Der Begriff der Kostenmiete wird im preisgebundenen Wohnungsbau verwendet und bezeichnet die Miete, die mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt wird und den laufenden Aufwendungen entspricht (ohne Betriebskosten). Die Kostenmiete oder auch Einzelmiete beinhaltet die Kapitalkosten und die Bewirtschaftungskosten, welche sich aus Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Abschreibungen zusammensetzen. Im Gegensatz zum preisgebundenen Wohnungsbau spricht man im freifinanzierten Wohnungsbau auch von der Grundmiete.