Mit Kaution wird eine Sicherheitsleistung bezeichnet, die dazu dient, den Eigentümer einer Sache gegen den unsachgemäßen Gebrauch der Sache durch einen Dritten abzusichern. Die Kaution wird häufig in Form der Hinterlegung eines Geldbetrages geleistet. Nach Gebrauch der Sache ist der Eigentümer verpflichtet, die Kaution verzinslich zurückzugeben. In der Immobilienwirtschaft ist es üblich, bei der Anmietung einer Immobilie an den Vermieter eine Kaution, die sogenannte Mietkaution zu übergeben. Die Höhe der Mietkaution richtet sich nach der Kaltmiete und darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Sie ist geregelt in §550 b BGB. Neben der Zahlung eines Geldbetrages kann die Kaution auch in Form von Sicherheiten, wie durch die Leistung einer Bürgschaft, durch Verpfändung beweglicher Sachen oder durch die Hinterlegung von Wertpapieren geleistet werden.