Der Kaufpreis ist der Gegenwert für eine Sache, die ein Käufer erwerben will. Das BGB (§433 Abs.2) regelt, dass die Zahlung des Kaufpreises neben der Abnahme des Kaufgegenstandes zu den Hauptpflichten eines Kaufvertrages gehört.
Der Kaufpreis ist der Gegenwert für eine Sache, die ein Käufer erwerben will. Das BGB (§433 Abs.2) regelt, dass die Zahlung des Kaufpreises neben der Abnahme des Kaufgegenstandes zu den Hauptpflichten eines Kaufvertrages gehört.