Im Gegensatz zur Instandhaltung zielt die Instandsetzung darauf ab, vorhandene Schäden wieder zu beseitigen und kapute Teile eines Objektes zu ersetzen. Dadurch soll der laufende Gebrauch einer Sache aufrecht erhalten werden. Unter die Instandsetzung fallen
- die Behebung baulicher Mängel, die infolge von Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen oder Einwirkung Dritter entstanden sind. Darunter fallen
- die Beseitigung von Brandschäden, Hagel- Sturm- oder Hochwasserschäden. Die Instandsetzung gehört zu den Aufgaben des Vermieters.