Unter Instanthaltung versteht man die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im Immobilienbereich dazu dienen, eine Immobilie funktionstüchtig zu halten. Dazu gehören alle laufend anfallenden Reparaturen, z.B. an Fenstern und Türen, die periodisch anfallenden Außenanstriche der Fenster, die Innenanstriche der Treppenhäuser und sämtliche Wartungsarbeiten an Anlagen und Einrichtungen. Die Instandhaltung gehört zu den Pflichen des Vermieters, §536 BGB.
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